Widerspruch gegen Vorkaufsrecht
Mieter der Rathenower Straße 50 erneut verunsichert
Vor ziemlich genau 2 Monaten verkündete das Bezirksamt Mitte stolz, dass es erstmalig in Mitte gelungen sei, für ein Haus in Zusammenarbeit mit der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft WBM und den Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung und Wohnen sowie Finanzen das Vorkaufsrecht auszuüben. Es handelte sich um die Rathenower Straße 50 mit 15 Mietwohnungen im Milieuschutzgebiet Birkenstraße.
Die Initiative "Wem gehört Moabit?" wies noch am gleichen Tag darauf hin, dass ohne die engagierte Vorarbeit der Mieter eines Weddinger Hauses, AmMa 65, das vermutlich nicht gelungen wäre und schrieb weiter: "... Der eigentliche Erwerber der Rathenower Straße 50 hatte die Abwendungsvereinbarung nicht unterschrieben, so dass der Bezirk das gesetzliche Vorkaufsrecht einsetzte um die Ziele der sozialen Erhaltungsverordnung, den Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus städtebaulichen Gründen, zu sichern. Hoffen wir, dass dadurch die 15 Mietparteien langfristig vor Verdrängung aus dem Kiez geschützt sind." (zum Artikel mit Links zur Tagespresse)

Nachdem der private Erwerber der Rathenower Straße 50, der ungenannt bleiben will, gegen den Vorkauf Widerspruch eingelegt hat, sind die 15 Mietparteien erneut verunsichert. Bei einem Mietertreffen (die TAZ berichtete) in der vergangenen Woche gaben sie der Hoffnung Ausdruck, dass der Bezirk Mitte sich mit dem Vorkaufsrecht durchsetzen kann und kein jahrelanges Klageverfahren auf sie zu kommen wird.
Mit einem großformatigen Transparent "Milieuschutz wirksam machen - Vorkaufsrecht durchsetzen - Mietenwahnsinn stoppen" informieren sie die Öffentlichkeit und werden sich zusätzlich an die Bezirksverordnetenversammlung wenden. Am 19. April 2018 wird die Drucksache 1144/V zu diesem Thema beraten. Hier die Tagesordnung der BVV.
Nachtrag:
Die Anfrage wurde nicht in der BVV beantwortet, das kommt erst schriftlich.
Artikel im Berliner Abendblatt: in Berlin laufen bereits 7 Klagen gegen das Vorkaufsrecht.
Die Anfrage (s.o.) wurde beantwortet (auf GA-1144-Rathenower50 klicken).
Erfolgsgeschichte(n) zum Vorkaufsrecht im MieterMagazin 4/2019 (mit Rathenower Straße 50 + 59).
Mitte 2019 läuft immer noch das Klageverfahren.
Im Juni 2021 ist der Widerspruch immer noch nicht verhandelt, es gibt nicht einmal einen Termin dafür.
Traurig aber wahr, der Bezirk muss das Haus an den Käufer herausgeben, wegen des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts zum Vorkaufsrecht vom 9.11.21.