Umfrage Ferienwohnungen in der Nachbarschaft
In Moabit und auch etlichen anderen Stadtteilen in innerstädtischen Lagen bemerken Nachbarn einen deutlichen Anstieg an Ferienwohnungen. Denn nicht nur mit Hostels und Hotels lässt sich Geld verdienen, sondern auch in der Umwandlung von Wohnungen in Ferienwohnungen für Berlin-Tourismus sieht so mancher ein gutes Geschäftsmodell, schließlich lassen sich mit der Vermietung als Ferienwohnung deutlich höhere Einnahme erzielen als durch eine Vermietung als Wohnung.
“In Berlin eine Wohnung zu kaufen und als Ferienwohnung zu vermieten scheint europaweit ein lukratives Geschäft für mittelständische Anleger geworden zu sein” meint dazu die Berliner MieterGemeinschaft. Die noch im Haus wohnenden “normalen” Mieter nervt dann oft genug, dass ständig wechselnde Gäste im Haus sind, ein nachbarschaftliches Gefühl verloren geht und sich ein Teil der Gäste zudem regelmäßig daneben benimmt, anscheinend vor allem zum Party machen gekommen ist und dies rücksichtslos gegenüber der Umgebung auslebt.
Die Berliner Mietergemeinschaft weist darüber hinaus darauf hin, dass durch die Umwandlung in Ferienwohnungen dringend benötigte Mietwohnungen verloren gehen, und zwar vor allem dort, wo sie ohnehin besonders knapp sind, und eben gerade die, die am meisten gebraucht werden: kleinere und eher günstige Wohnungen.
Zur Zeit liegen weder brauchbare Zahlen zum Phänomen Ferienwohnungen vor, noch wurden bisher Daten und Erfahrungen der konkreten Einzelfälle gesammelt. Letzterem, dem Sammeln von Daten und Erfahrungen, will sich jetzt die Berliner MieterGemeinschaft widmen, die zu diesem Zweck ein Umfrageformular ins Netz gestellt hat, hier findet ihr die Umfrage.
Nachträge:
Forderungen, damit das neue Gesetz wirksam wird (Mieter Echo 363, Oktober 2013).
Klartext-Beitrag von 20.11.13 mit Stellungnahmen von Stephan von Dassel und Hans Panhoff, beide Bezirksstadträte von Bü 90/Grüne, zur Schwierigkeit der Umsetzung.
Das Zweckentfremdungsverbot wird zum 1. Mai 2014 in Kraft treten, aber schon jetzt hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden, dass Bezirke auch mit dem Baurecht gegen Ferienwohnungen vorgehen können (Artikel im ND von Rainer Balcerowiak, in der Prenzlberger Stimme und der Berliner Zeitung). Hier der Link zum Urteil (VG 13 L 274, 13 vom 21.2.14), das sich auf "die Rücksichtnahme" im Allgemeinen Wohngebiet bezieht und als Allgemeine Wohngebiete (WA) sind in Moabit relativ wenige Gebiete ausgewiesen.
Nun doch eine gemeinsame Taskforce "Zweckentfremdungsverbot" aller Bezirke, außer Neukölln (Berliner Morgenpost)?
Online-Petition der Grünen (Berliner Woche), aber vergeblich, das wird nichts (Pressemitteilung Bezirksamt)!
Für Moabit gibt es eine Karte, in die Ferienwohnungen (und andere Ereignisse rund um Häuser) eingetragen werden können.
Aktueller Artikel zum Zweckentfremdungsverbot.