Rauswurf hat oberste Priorität

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Aufwertungsdruck in der Lehrter Straße könnte einem Moabiter Mieter seine Wohnung kosten

Die Degewo will in Moabit einen Hausbewohner loswerden, der seine Miete aufgrund von Mängeln kürzte. Doch die Wohnungsgesellschaft könnte noch andere Gründe für die Kündigung haben.

Mit allen Mitteln versucht die größte Berliner Wohnungsbaugesellschaft, die Degewo, einen renitenten Mieter aus seiner Wohnung in der Lehrter Straße in Moabit zu klagen. Während das landeseigene Unternehmen in seinen Werbebroschüren gerne damit wirbst, die "Zufiredenheit der Mieter" und "soziales Augenmaß" in den Mittelpunkt seiner Tätigkeit zu stellen, entsteht in Fällen wie dem von Frank K.* ein vollkommen anderer Eindruck.

K. hat die Wohnung im November 1998 bezogen und im folgenden Jahr gravierende Mängel an der Heuzungsanlage angezeigt. Mit der damaligen Verwaltung, der GSE, gab es Ende 1999 eine Einigung, laut der K. bis zur Beseitigung der Mängel die Kaltmiete um 33 Prozent kürzen darf. Als die Degewo im Jahr 2000 die Verwaltung übernahm, wurde diese Vereinbarung widerrufen. Der Mieter bestand auf seiner Minderung und erhielt daraufhin mehrere fristlose Kündigungen mit Räumungsverlangen, die durch das Eingreifen von Mieteranwälten abgewendet wurden. Eine von der Degewo daraufhin angestrente Zahlungsklage endete im März 2005 mit einem Vergleich, der eine Mietminderung um 25 Prozent vorsah.

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In den kommenden Jahren wurden die Mängel trotz entsprechender Ankündigungen nicht behoben. Dazu kamen später erhebliche Lärm- und Schmutzbelästigungen durch Baumaßnahmen in der unmittelbaren Umgebung. K. passte seine Mietminderung dem jeweiligen Ausmaß der Schäden und Belastungen an. Ein gerichtliches Mediationsverfahren im Oktober 2013 scheiterte.

Die Vertreter der Gesellschaft hatten in dem Verfahren eindeutig erklärt, dass die Beendigung des Mietverhältnisses unabhängig von einer möglichen Einigung über die Mietrückstände oberste Priorität habe, sagt K. dem "nd". Um dies zu untermauern, gab es postwendend eine weitere fristlose Kündigung mit Räumungsverlangen. Es folgten weitere Prozesse um die Höhe der angeblichen Mietrückstände. K. leistete die vom Gericht ermittelten Nachzahlungen infolgedessen unter Vorbehalt, aber fristgerecht. Dennoch entschied das Amtsgericht im April 2014, dass die Zahlungen keine "heilende Wirkung" in Bezug auf das Räumungbegehren hatten. Und dies, obwohl das Gericht sogar bestätigte, dass die Forderungen der Degewo in der Höhe unberechtigt waren. Die Berufungsverhandlung ist für den 21. August angesetzt, bis dahin ist die Räumung ausgesetzt.

Aufschlussreich ist in diesem Zusammenhang ein Brief der Degewo an den Mieter vom 4. April. Dort wird eine Fortsetzung des Mietverhältnisses ausgeschlossen. Zur Begründung heiß es "Mit Blick auf die in Zukunft zu erwartenden städtebaulichen Veränderungen rund um die Lehrter Straße erscheinen uns neue Konflikte mit Ihnen vorprogrammiert, die wir gerne vermeiden  möchten."

Zu besagten Veränderungen gehört auch, dass das Haus, in dem K. wohnt, bald aus der Anschlussförderung des sozialen Wohnungbaus fällt und dann deutlich höhere Mieten verlangt werden können. Ohnehin steht die Lehrter Straße durch ihre Nähe zum Hauptbahnhof und zum Regierungsviertel unter hohem Aufwertungsdruck. Da kann ein Mieter, der sich nicht alles bieten lässt und möglicherweise sogar noch andere zum Widerstand ermuntert, äußerst störend sein. Die Degewo erklärte auf Nachfrage, man sehe die eigene Position durch die gerichtlichen Entscheidungen zur Höhe der Mietminderungen und zum Räumungsbegehren bestätigt und werde jetzt die zweite Instanz abwarten. Eine endgültige Klärung sei nötig, da K. "zu Zugeständnissen immer erst nach gerichtlichen Verfahren bereit war."

Die Botschaft seint klar zu sein: Wer seine Rechte als Mieter auch juristisch konsequent ausschöpft, muss mit dem Rauswurf rechnen. Bleibt die Frage, ob dies Botschaft zu einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft passt.

*Name von der Redaktion geändert

Text: Rainer Balcerowiak

Zuerst erschienen in: neues deutschland. de / 25.07. 2014 / Berlin/Brandenburg / Seite 11
Quelle: http://www.neues-deutschland.de/artikel/940223.rauswurf-hat-oberste-prioritaet.html

Nachtrag:

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Das Bündnis Zwangsräumungen verhindern! unterstützt den Mieter und hat gemeinsam mit ihm ein Schreiben an die Degewo gerichtet, um vor dem Gerichtstermin Verhandlungen zu erreichen, außerdem haben sie sich gemeinsam an Senator Müller gewandt. Am 25.7.14 hat auch der Betroffenenrat Lehrter Straße den Senator aufgefordert auf die städtische Wohnungsbaugesellschaft mäßigend einzuwirken (Brief als pdf).

Am Freitag, 15. August, fand ein friedliches GO-IN bei der Degewo statt. Etwa 30 Leute frühstückten im Foyer und verteilten Infoflyer und Schokoküsse mit kleinen Zwangsräumung-stoppen-Fähnchen an die Mitarbeiter_innen, die in der Mehrzahl freundlich reagierten. Mehrere Vertreter der Degewo sprachen mit den Aktivist_innen, darunter der Leiter des Forderungs­ma­nage­ments und ein Vor­stand, Chris­toph Beck. Sie erklärten, dass dem Anwalt des Mieters bereits ein Vergleichsangebot übermittelt worden sei ...  (hier weiterlesen).

Am 20. August, einen Tag vor dem angesetzten Berufungstermin, konnten die Vergleichsverhandlungen zwischen Mieter und Degewo erfolgreich abgeschlossen werden. Der Mieter kann in der Wohnung bleiben, verzichtet aber auf Mietminderungen wegen Lärm durch die Baustellen der S 21, der Europacity und durch den Betrieb des A&O-Hostels nebenan.

TAZ-Artikel vom Peter Nowak zu diesem Vergleich, hier wird auch erwähnt, dass die Degewo von 2008 bis April 2013 in 1.223 Fällen zwangsgeräumt hat.

Zwangsräumungen und die Krise des Hilfesystems: eine Fallstudie in Berlin (download)

Ein anderer Fall bei der Degewo (neues deutschland) und 200 Zangsräumungen jährlich (MieterEcho online).

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