Mittelbereich Lehrter Straße – Bebauungsplanentwurf liegt aus

Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs 1-67

Vom 21. Mai bis einschließlich 22. Juni 2012 liegt der Entwurf für den „Mittelbereich“ auf der Ostseite der Lehrter Straße aus. Mit dem Bebauungsplan soll Planungsrecht für die künftigen Bebauungen im Geltungsbereich geschaffen werden. Dabei betrifft der Bebauungsplan nicht nur das Baurecht für eine künftige Bebauung auf dem früheren Bahngelände an der Lehrter Straße (von der Nr. 23 bis 25/26 hinter der alten Backsteinmauer), einer Fläche, die von Gewerbetreibenden und Kleingärtnern genutzt wurde/wird, sondern auch die vorhandenen historischen Wohngebäude Lehrter Straße 26A-B, das Baudenkmal Lehrter Str. 27-30, das Grundstück Lehrter Str. 31-34 mit dem Klara-Franke-Spielplatz und dem „Schleicher-Fabrik Areal“ und das Grundstück Lehrter Straße 35, mit dem denkmalgeschützten Gebäude der  Kulturfabrik Moabit, das in den nächsten Jahren saniert wird.

2009 hatten das Bezirksamt Mitte und der Grundstückseigentümer der ehemaligen Bahnfläche, die CA Immo aus Österreich (damals noch unter dem Namen Vivico) ein Gutachterverfahren durchgeführt, aus dem die kooperierenden Planerbüros FAT Koehl Architekten / Carpaneto.Schönigh Architekten / Sinai Landschaftsarchitekten als Sieger hervorgegangen waren. Schon im Vorfeld waren die Wettbewerbsvorgaben kritisiert worden, die eine hohe Bebauungsdichte vorsahen. Eine Initiative aus der Lehrter Straße hatte im Vorfeld des Gutachterverfahrens ihre Positionen zu einer qualitätsvollen baulichen Entwicklung des Gebiets vorgestellt, ganz im Sinn einer „billigen Prachtstraße“. Die „frühzeitige Bürgerbeteiligung“ zum B-Plan hat im Frühjahr 2010 stattgefunden.

Die maximal zulässigen Baumassen werden im Bebauungsplan festgeschrieben. Auch die Einstufung eines Gebietes als Wohngebiet, Mischgebiet, Gewerbegebiet oder Industriegebiet wird über Festsetzungen im Bebauungsplan geregelt. Der vorgelegte Entwurf legt für alle Gebäude innerhalb des Geltungsbereichs „Mischgebiet“ fest, anders als die nördlich angrenzende Bebauung bis hoch an die Perleberger Straße, die als Wohngebiet festgesetzt ist. Einzig der künftig erweiterte und gleichzeitig anders geschnittene Klara-Franke-Spielplatz plus einer kleinen öffentlichen Grünanlage, auf der auch Gemeinschaftsgärten entstehen sollen, und ein zukünftiger Stadtplatz im neuen Quartier gegenüber dem Haupteingang des Poststadions sind nicht als Mischgebiet dargestellt. Der Betroffenenrat Lehrter Straße hält statt einer einheitlichen Festsetzung als Mischgebiet explizite Differenzierung von Teilbereichen als Gewerbegebiet und anderen als Wohngebiet für sinnvoller. Und nicht nur im „Neubaubereich“ des B-Plan-Gebietes wollen die Planer des Amtes Neubau ermöglichen: auch auf dem Grundstück Lehrter Straße 27-30 setzt der B-Plan Entwurf im Hofbereich auf der Ostseite, wo heute ein Gartenbereich gemeinsam mit dem Hofgarten der Lehrter Straße 26A, 26B liegt, Baurecht für die Errichtung einer zweistöckigen Remise fest. „Es soll die Möglichkeit geschaffen werden, eine historisch belegte Remise wiederherzustellen. Damit würde der besonderen städtebaulichen Ausrichtung des Vorderhauses in der Blickachse der Kruppstraße (mit der außergewöhnlich großzügig in Erscheinung tretenden Torsituation) auch auf der Rückseite des Grundstückes Rechnung getragen“ lautet die Begründung dazu. Dass damit das Wohnhaus Lehrter Straße 27-30 faktisch vom gemeinsamen Hofgarten mit der Lehrter Straße 26a/b abgeschnitten würde – es bliebe nur noch ein schmaler Gang durch die Abstellfläche für die Müllcontainer interessiert die Stadtplaner des Bezirksamts offenbar nicht.

Was es noch alles in den Unterlagen des Bebauungsplanentwurfs zu entdecken gilt, und wozu es gilt Stellung zu beziehen ist – zumindest teilweise – in den nachfolgend verlinkten Unterlagen nachzulesen auf der Seite des Bezirksamts zur verbindlichen Bauleitplanung mit:
Presseanzeige (PDF, 68kB), Bebauungsplan 1-67 (PDF, 5,4 MB), Begründung (PDF, 4,3MB)

Einige sehr interessante Punkte sind übrigens in der Dokumentatioon einer früheren Behör­den­be­tei­li­gung zum B-Plan 1–67 ist in einer Vor­lage zur Kennt­nis­nahme für die Sit­zung der BVV am 22.3.12 im Infor­ma­ti­ons­system der BVV (Drs. 0211/IV) eingestellt. Daraus kann man auch erkennen, dass es einige wichtige Punkte gibt, die in verschiedenen Gutachten zum Bebauungsplan enthalten sind, die bisher der Öffentlichkeit nicht vorlagen. Eine Berichterstattung zur Punkten der Behördenbeteiligung durch den Betroffenenrat ist im Protokoll der Sitzung des Betroffenenrats vom 3. April 2012 dokumentiert.

Was aber bei den über das Internet zugänglichen Unterlagen – in schlechter Tradition des Bezirksamts Mitte – fehlt, sind die Gutachten zu Altlasten (Boden, Bodenluft und Grundwasser), Schall, Erschütterung- und Sekundärluftschall sowie Verkehr. Denn: „Die im Internet bereitgestellten Informationen stellen lediglich eine Ergänzung der jeweiligen Öffentlichkeitsbeteiligung dar. Die vollständigen Originalunterlagen können Sie nur in den Räumen des Fachbereichs Stadtplanung einsehen. Alle Unterlagen geben lediglich den derzeitigen Verfahrensstand wieder und können sich im weiteren Verfahren noch ändern. Sie sind nicht rechtsverbindlich!“

Die kompletten Unterlagen liegen aus im Bezirksamt Mitte von Berlin, Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung, Müllerstraße 146, 13353 Berlin, 1. Etage, Zi. 167, Telefon 9018 45732

Zeit: Vom 21. Mai 2012 bis einschließlich 22. Juni 2012 während der Dienststunden Montag bis Mittwoch von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Donnerstag von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr und Freitag von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung auch außerhalb dieser Sprechzeiten.

Sie können Ihre Stellungnahme zu dem Bebauungsplan 1-67 während der oben genannten Auslegungszeit formlos an das Bezirksamt Mitte von Berlin, Fachbereich Stadtplanung, 13341 Berlin, oder über dieses Onlineformular des Bezirksamts abgeben.

Nachtrag

:
Die Stellungnahme (mit Ergänzung) des Betroffenenrats Lehrter Straße ist unten auch als Kommentar zu finden. Reinhard Nake hat auch eine pointierte Stellungnahme abgegeben, die hier herunterzuladen ist.
Die Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz (BLN) hat ebenfalls eine Stellungnahme verfasst.

Der Geltungsbereich des B-Plans wird geändert, der südliche Teil sozusagen "abgeschnitten" (BVV-Vorlage zur Kenntnisnahme).

Bis zum 28.11.13 die frühzeitige Bürgerbeteiligung für den südlichen Teil, B-Plan 1-91 B.

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