Leerstand Bandelstraße 30/31

Kein Gewinn im vorgesehenen Umfang

Seit mindestens acht Jahren stehen in der Bandel­straße 30/31 in Tiergarten mehrere Wohnungen leer. Das Bezirksamt hat viel Geduld mit einem Eigentümer, der die „Sorge vor Rechts­strei­tig­keiten“ sowie die neuen Gesetze zur Mieten­begrenzung als Hindernisse für die Wieder­ver­mietung anführt.

Die Initiative „Wem gehört Moabit“ hatte den Leer­stand immer wieder gemeldet. In dem Nach­kriegs­bau wohnten viele ältere Menschen, die nach und nach gestorben sind. Auch ein Anwohner hatte den Bezirk Mitte mehrfach darauf hin­ge­wie­sen, dass die Wohnung seines 2012 ver­stor­benen Schwieger­vaters seitdem nicht mehr ve­rmietet worden ist. Über den Zustand des Hauses sagt er: „Das ist zwar alles ein­facher Standard und die Wohnungen sind abge­wohnt, aber das könnte man mit ein paar Maler­arbeiten in Ordnung bringen.“

Das Bezirksamt hat den Leer­stand von fünf Wohnungen seit 2017 genehmigt und auf Antrag des Eigentümers mehr­fach verlängert. Doch die geplan­ten „grund­legenden Sanie­rungs­arbeiten“, die der Eigen­tümer als Begrün­dung angegeben hatte, wurden nie durch­geführt.

Seit Mitte 2019 ist der Leer­stand illegal. Nach Auskunft der zustän­digen Stadt­rätin Ramona Reiser (Linke) ist wegen der Zweck­ent­fremdung bereits ein Buß­geld­ver­fah­ren eingeleitet worden. Nach wie vor behauptet der Vermieter, ein privater Eigentümer aus Hamburg, die Wohnungen seien in diesem Zustand langfristig nicht vermietbar und „insbesondere nicht wirtschaftlich zu vermieten“ – so hat die Stadträtin in einer Antwort auf eine Anfrage in der Bezirksverordnetenversammlung den Eigentümer zitiert. Es seien diverse Mängel an der Elektro­instal­lation und den Ent­sorgungs­lei­tungen vorhanden. Darüber hinaus gebe der Eigentümer an, Sorge vor Rechts­strei­tig­keiten zu haben. Ganz offen erklärte er, dass die Wohnungen aufgrund der Vorschriften zur Mietenbegrenzung in Berlin nicht „im vorge­sehenen Umfang“ gewinn­orientiert vermietet werden können. Es sei ihm nicht zuzumuten, einen hohen Investitionsaufwand angesichts des Mietendeckels zu betreiben. Erschwerend komme hinzu, dass das Gebäude seit Ende 2018 im Milieuschutzgebiet liege. „Eine dreiste Begründung“, findet Susanne Torka von „Wem gehört Moabit?“ Sie fordert, dass der Bezirk den Leerstand endlich ahndet.

Inzwischen wurde die Bandel­straße 30/31 verkauft. Das bezirk­liche Vor­kaufs­recht konnte nach Auskunft von Bau­stadt­rat Ephraim Gothe (SPD) nicht aus­geübt werden, da keine städtische Wohnungs­bau­gesell­schaft zur Ver­fügung stand. Auch eine Abwen­dungs­verein­barung konnte mit dem Käufer nicht abge­schlos­sen werden. Dank des Mieten­deckels dürften die Gewinn­aus­sichten des neuen Eigen­tümers trotzdem getrübt sein.

Text: Birgit Leiß, Fotos: Christian Muhrbeck (Stand: 29.04.2020)

Zuerst erschienen im MieterMagazin, Nr. 5/2020

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