Hoffen auf das Vorkaufsrecht

In der Bugenhagenstraße 2, 4 und 6 im Milieuschutzgebiet ­Birkenstraße befürchten Mieter die Verdrängung

Die Protestplakate und Transparente an der Fassade der Bugenhagenstraße 2 /4 /6 sind unübersehbar. Die Mieter treibt die Angst vor Luxussanierungen, Mieterhöhungen und Umwandlung in Eigentumswohnungen um, denn das Haus wurde kürzlich an einen privaten Investor verkauft. Anfang August wurde ihnen das vom Bezirksamt Mitte mitgeteilt. Ihre Sorge haben sie kürzlich auch auf der Straße kundgetan – bei einer Demonstration Ende August (Ergängzung MoabitOnline: Bericht im nd).

Die knapp 40 Mietparteien sind längst eine gute Gemeinschaft, auch Gewerbetreibende sind hier beheimatet, etwa der Geigenbauer und ein Spätverkauf. Sie haben sich unter dem Namen »Bugenhagen 246« nun auch als MieterInnen-Initiative zusammengetan, um sich für die Wahrnehmung des Vorkaufsrechts durch den Bezirk zu engagieren. Denn die Bugenhagenstraße liegt im Milieuschutzgebiet Birkenstraße, einem der beiden Moabiter Gebiete mit Milieuschutzverordnung (Anmerkung MoabitOnline: es sind drei Gebiete, die Thomasiusstraße ist dazugekommen). Inzwischen hat Berlin über 60 solcher Gebiete.

Wird in einem Milieuschutzgebiet ein Haus verkauft, bietet der Bezirk dem neuen Eigentümer an, eine »Vereinbarung zum Schutz der Wohnbevölkerung« abzuschließen, die den Mieterinnen und Mietern weitgehende Schutzrechte zusichert. Damit verpflichtet sich der neue Eigen­tümer, die Regeln im Milieuschutzgebiet einzuhalten. Kommt diese »Abwendungsvereinbarung« jedoch nicht zustande, bleibt dem Bezirk das Instrument des Vorkaufsrechts durch einen »Dritten«, um die Mieter vor Verdrängung und den Bezirk damit vor nachteiligen städtebaulichen Auswirkungen zu schützen. Üblicherweise geschieht das in Kooperation mit einer landeseigenen Wohnungs­baugesellschaft, die dann in den Kaufvertrag eintritt. Auch Genossenschaften kommen als »Dritte« infrage.

Dabei wird den Bezirken rechtlich eine Frist für ein Prüfverfahren eingeräumt, um die wirtschaftliche Machbarkeit des Vorkaufs zu prüfen. Im Fall der Bugenhagenstraße 2, 4, 6 endet die Frist für das Prüfverfahren am 30. September. Bis dahin hofft die Mietergemeinschaft auf eine positive Entscheidung des Bezirks.

Die »Bugenhagen 246« steht dabei mit ihren Ängsten und Sorgen nicht allein da. Gerade in den zentral gelegenen Milieuschutzgebieten wie in Moabit oder Wedding häufen sich derzeit die Fälle von Wohnungsverkäufen. Manchmal gibt es eine glückliche Lösung für die Mietergemeinschaften. Etwa in der Moabiter Waldenserstraße 9, in der die sehr aktive Hausgemeinschaft in der Waldenser Straße 9 dazu beitragen konnte, dass der Bezirk gemeinsam mit der degewo das Vorkaufsrecht ausübte. Oder in der Oldenburger Straße 3 a+b, wo die Hausbewohner selbstständig auf Genossenschaften zugingen, so dass zum ersten Mal im Bezirk Mitte das Vorkaufsrecht für eine Genossenschaft, in diesem Fall die EVM ausgeübt wurde.

Doch nicht immer geht es glücklich für die Mieter aus. Es gibt einfach zu viele betroffene Häuser, und auch die Wohnungsbaugesellschaften sind im Rahmen ihrer Möglichkeiten zur Wirtschaftlichkeit verpflichtet. Endet die Rechnung aus Kaufpreis, zu erwartenden Mieteinnahmen und eventuellem Instandsetzungsbedarf langfristig zu defizitär,
kann es passieren, dass sich kein landeseigenes Unternehmen oder keine Genossenschaft in der Lage sieht, das betreffende Gebäude zu übernehmen. Schließlich will das Land Berlin nicht auch noch an der Mietpreisspirale mitdrehen oder über jedes Hölzchen eines Investors springen. In der »Bugenhagen 246« ist die Angst vor Verdrängung auch deshalb besonders groß, weil gleich um die Ecke, an der Stromstraße Ecke Turmstraße, ein großes Bauvorhaben geplant ist: Hier entsteht ein Komplex mit Einzelhandelsläden, weiteren Gewerbeeinheiten etwa für Arztpraxen sowie ca. 120 Wohnungen. Im Umfeld sind seit April 2019 gleich mehrere Häuser verkauft worden, für die der Bezirk das Vorkaufsrecht geprüft hatte: die Stromstraße Nr. 57, 56 sowie das Eckhaus Stromstraße 55 / Bugenhagenstraße 1. Nur für das letzte wurde eine Abwendungsvereinbarung unterschrieben. Für einen Vorkauf standen keine »Dritten« zur Verfügung.

Beratung für Mieter in Milieuschutzgebieten

Sollte Mietern ein bevorstehender Verkauf des Hauses bekannt werden oder auch eine Sanierungsmaßnahme vom Eigentümer angekündigt werden, wenden Sie sich bitte an die Mieterberatung, die für das betreffende Milieuschutzgebiet zuständig ist. Für die Moabiter Milieuschutzgebiete Birkenstraße, Waldstraße und Thomasiusstraße sowie für das Sanierungs­gebiet Turmstraße ist das die Mieterberatung Prenzlauer Berg, die wöchentlich im Stadtteilladen Krefelder Straße 1a nach vorheriger Vereinbarung eine Beratung anbietet:
Montags 16–18 Uhr, donnerstags 10–12 Uhr. (030) 44 33 81 23, team-moabit@mieterberatungpb.de. Bitte Hygieneregeln beachten und Mundschutz mitbringen.

Text: Ulrike Steglich, Foto: Christoph Eckelt, bildmitte

Zuerst erschienen in der „ecke turmstraße„, Nr. 4 - sept / okt 2020

Kontakt zur Hausgemeinschaft: www.bugenhagen246.de/, twitter bugenhagen246 (leider beides nicht mehr online)

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