Gröner baut illegal - Baustopp in der Emdener Straße 2

Gröner Immobilie Emdener Straße 2 in Moabit / Illegale Arbeiten – Bauaufsicht verhängt Baustopp / Bezirk für Vorkaufsrecht

Eine Firma aus dem Imperium von Bauunternehmer Christoph Gröner hat selbst verur­sachten Stress mit einer Anfang des Jahres erwor­benen Immobilie im Ortsteil Moabit. Vergangene Woche verhängte die  Bauaufsicht von Mitte einen sofortigen Baustopp. Grund: Massive Verstöße gegen den Milieu­schutz. Gleich­zeitig hat der Bezirk Mitte beschlossen, das  Verfahren zur Ausübung des Vorkaufs­rechts einzuleiten.

Das Wohn- und Geschäftshaus Emdener Straße 2 liegt im Milieuschutzgebiet „Waldstraße“. Zum Erhalt der Bevöl­kerungs­struk­tur und zum Schutz vor Verd­rängung (z. B. durch Luxus­moder­nisie­rungen) gelten hier besondere Vor­schrift­en. Bauherren müssen vor Moder­ni­sierungen zwingend Anträge mit Bauplänen einreichen. Und loslegen können sie erst nach einer Genehmigung durch den Milieuschutz.

Dem Vernehmen nach hat sich eine Gröner Firma daran nicht gehalten. Zu Beginn der Arbeiten in der ersten August­woche lag dem Bezirksamt Mitte nicht einmal ein Antrag mit den Bau­plänen vor. Trotzdem begannen  Bauar­beiter mit Hilfe von Press­luft­hämmern, einen breiten Durch­gang durch eine massive Wand zwischen Wohn­zimmer zur Küche zu stemmen, zwei Wohnungs­türen zu großen Durch­gängen zu ver­breitern, alle Durchg­änge oben durch massive Stahl­träger abzu­sichern. Eine Wand zwischen Küche und Toilette wurde komplett entfernt.

Offenbar sollte aus zwei bisher separaten Zimmern (im Vorderhaus und Seitenflügel) plus Flur ein riesiger Wohn­bereich mit direktem Durch­gang zur Küche geschaffen werden. Der illegale Beginn der Arbeiten kann nur einen Grund haben:  Offenbar wollte der Bauherr auf die Schnelle voll­endete Tats­achen schaffen. Verbunden mit der Hoffnung, dass das dem Bezirks­amt verborgen bleibt. Als künftigen Mieter für die seit Jahren leer­stehende Wohnung hatte der Bauherr möglicher­weise eine zahlungs­kräftige Klientel im Visier.

Doch das Bezirksamt Mitte kam den ille­galen Machen­schaf­ten auf die Schliche, kon­fron­tierte die Mit­arbeiter der Gröner Firma  mit den weder bean­tragten noch genehm­igten Arbeiten. Diese sollen eilig die Über­mittlung aller not­wen­digen Untervlagen zugesagt haben. Offen­bar war man auf einen solchen Fall vor­bereitet. Die Firma versprach, die Arbeiten ruhen zu lassen, kam mit dieser Selbst­ver­pflich­tung offenbar einem Baustopp zuvor.

Nach einer vier­tägigen Unter­brechung machten sich die Bau­arbeiter in der leer­steh­enden Wohnung wieder ans Werk. Dem Ver­nehmen nach soll das Bezirks­amt „Grünes Licht“ erteilt haben, aber nur für unkrit­ische (nicht genehm­igungs­pflich­tige) Arbeiten, wie z. B. das Spachteln von Wänden.

Doch daran hielt sich der Bauherr offen­sicht­lich nicht. Eine weitere Wand wurde entfernt, die Bau­ar­beiter begannen damit, zwei neue Wände mit Hilfe von Metall­profilen und Rigips­platten einzu­ziehen, ehe die Bau­auf­sicht Mitte vergangenen Woche bei einer Kontrolle vor Ort einen kompletten Baustopp verhängte.

Parallel dazu leitete der Bezirk Mitte ein Verfahren zur Ausübung des Vor­kaufs­rechts ein. Im dem Beschluss vom 31. August 2021 heißt es, in einer „leer­steh­enden Woh­nung fanden unge­nehmigte Grund­riss­ände­rungen statt, die darauf schließen lassen, dass erheb­liche wohn­wert­stei­gernde Moder­ni­sierungs­arbeiten durch­geführt werden sollten. Diese würden dazu führen neues, bisher nicht vorhand­enes Klientel anzuziehen.“

Weiter heißt es in dem Beschluss, der Erwerber habe „bereits mehrere Objekte in sozialen Erhal­tungs­gebieten erkauft und bisher nur in einem Fall und nach hohem Druck die Abwen­dungs­ver­ein­barung unter­zeichnet.“ Es seien auf Grund vor­lie­gender Infor­mationen über den Käufer „erhaltungs­widrige Ent­wick­lungen“ zu befürchten, wie Moder­nisie­rungen oder Umwand­lung in Eigentumswohnungen.

Selbst erwerben kann der Bezirk die Immobilie nicht, er muss innerhalb einer bestimmten Frist einen sog. „geeigneten Dritten“ als Käufer finden aus dem Bereich der städt­ischen Wohnungs­bau­gesell­schaften oder Genossenschaften.

Soweit der aktuelle Bericht zur Emdener Straße 2. Hier hat die Bau­auf­sicht Mitte schnell und konsequent gehandelt. Das ist bei anderen Häusern in Moabit leider nicht immer der Fall, wie z. B. der Dachabriss mit verschiedenen Wassereinbrüchen in der Rathenower Straße 23 im Milieuschutzgebiet "Birkenstraße" zeigt oder die Baumaßnahmen in der Calvinstraße 21 im Milieuschutzgebiet "Thomasiusstraße", wo die Grundrisse verändert werden, Fußbodenheizungen eingebaut, Balkone vergrößert, was in Milieuschutzgebieten nicht genehmigungsfähig ist. Auch hier wurde gar nicht erst ein Antrag gestellt.

Nachtrag:

Bereits im Herbst wurde in der BVV (MA 3365/V) nachgefragt zu den ungenehmigten Bauarbeiten, Baustopp und Rückbauaufforderung in der Emdener Straße 2.

Eine weitere Anfrage (KA 0014/VI) aus dem Dezember wurde am 19.1.2022 beantwortet (s. Kommentar Nr. 10). Und diese Antwort hat es in sich. Sie zeigt die Schwierigkeiten beim Durchsetzen der milieuschutzrechtlichen Regelungen. Die Überschrift der Anfrage Emdener Straße 2 - Baumaßnahmen im Milieuschutzgebiet nach dem Grundsatz legal, illegal, scheißegal ... zeigt genau, um was es hier geht. Nachträglich wurden Anträge zur Genehmigung gestellt. Bei mehreren Begehungen im August und September 2021 wurden die Baumaßnahmen festgestellt, obwohl nur genehmigt wurde, was keine Grundrissänderungen zur Folge hat. Nachdem eine Abwendungsvereinbarung (des Vorkaufs) unterschrieben worden war, wurde der Zutritt zu der umgebauten Wohnung am 14.10.2021 verweigert. Der Zeitablauf der verschiedenen Anträge und Bescheide ist genau aufgelistet. Der Eigentümer legte Mitte Dezember gegen die Versagung der Baumaßnahmen Widerspruch ein. Das bedeutet, dass die Rückbauanordnung erst den Ausgang des Widerspruchverfahrens und eines möglicherweise folgenden Klageverfahrens abwarten muss.

Zu dieser Anfrage jetzt ein neuer Artikel über die Bauarbeiten in der Emdener  Straße 2. Bitte dort kommentieren!

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