Hamberger Großmarkt: Beton statt Pappeln

…oder wie ne Weißwurst sich anschickt ´n Pfannkuchen werden zu woll´n.

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Seinerzeit hatten wir – die BI Siemensstraße – auf das Vorhaben eines Münchner Investors aufmerksam gemacht, gemahnt, argumentiert, Verbesserungsvorschläge unterbreitet, Unter­schriften gesammelt – nicht gegen einen Großmarkt an sich sondern für eine menschenwürdige Architektur, wohn­gebiets­ach­tenden, abstand­haltenden, behut­samen, stadt­teil­gerechten Städtebau.

Neulich komme ich aus dem Haus. Steht da, wo ich noch tags zuvor über den Westhafen habe meinen Blick schweifen lassen können, eine Betonwand. Nicht irgendeine Betonwand, so wie bei einer Mauer, z.B. der Berliner Mauer oder bei einer Gefängnismauer, wie wir sie ja in Moabit häufiger haben. Diese Mauern sind allesamt ein Klacks gegen meine Mauer, auf die ich seit neustem und für immer blicken darf. Meine Mauer ist 210 m lang und 11,50 m hoch. Sie ist unüberwindbar und nahezu komplett aus Beton. Selbst mir, die sich nun lange mit dem schlimmsten zu erwartenden Fall auseinander gesetzt hat, kommt diese Betonwand wie ein Vorschlaghammer daher.

Und nun kommst Du: Da gründen sich doch in ganz Berlin Bürgerinitiativen und schließen sich zusammen, um gegen Wohnungsbau- und andere Investoren-Großprojekte und die Gebaren der Bezirksämter, des Senats und der Bezirksverordnetenversammlungen in Sachen Bürgerbeteiligung und Umweltverträglichkeit zu demonstrieren. Und so sehr ich den Menschen da zurufen mag, macht weiter so, kämpft für ein menschenwürdiges Bauen in Berlin, so kann ich nur müde darüber lächeln und sagen: Ach wenn wir doch nur Wohnungsbau bekommen hätten.

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Nein, an dieser Stelle kam der Grundstückseigentümer – die Deutsche Bahn AG – und ein ihm genehmer Investor, die Hamberger C+C auf die Idee, dies sei der ideale Standort, um einen Großmarkt für Gastronomie und Handel zu errichten.

Nicht an irgendeinen Großmarkt, wie man sie (in Form von Logistikzentren) vor den Toren Berlins häufiger findet, hatte man dabei gedacht. Das wäre angesichts der unmittelbaren Nähe zum Berliner Großmarkt und der hinter der Beusselbrücke ansässigen etablierten Player in diesem Geschäft wohl nicht smart genug.

Nachvollziehbar, dass hier etwas ganz großes geschaffen werden sollte/musste: der größte Cash- und Carry-Großmarkt Deutschlands. Nicht nur der größte innerstädtische Großmarkt, sondern der größte C+C Großmarkt überhaupt. Es sollte hier mitten in Berlin ein Großmarkt gebaut werden, wofür es wohl im Umland keinen Platz gab.

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Nun fragt man sich angesichts der Bürgerinitiativen, die dafür kämpfen, dass Freiflächen, Schrebergärten, Verkehrserziehungsanlagen und Mauerparkstreifen erhalten bleiben, warum ein innerstädtisches Grundstück mit einer Größe von 33.900 m² (= 4½ Fußballplätze) für eine Nutzung als Großhandelsfläche verschwendet wird, die tendenziell im weniger dicht besiedelten Umland oder auf einem freiwerdenden Flugfeld angeordnet werden könnte. Und warum an anderer Stelle wichtige Frei- und Naherholungsflächen geopfert werden, um den dringend benötigten innerstädtischen Wohnraum zu schaffen? Was ist daran innovativ oder gar ökologisch, ein Verteilzentrum von Waren im Innenstadtbereich zu verorten? Habe ich hier das große Ganze nicht verstanden?

Die Antwort folgt prompt: Weil Arbeitsplätze geschaffen werden sollen. 300 Arbeitsplätze. So die damalige Verheißung des Investors und ausschlaggebende Begründung, mit der CDU, SPD und FDP in der BVV Mitte alle Argumente, die gegen das Vorhaben gesprochen haben, vom Tisch gefegt haben.

Nun ist das Thema Arbeitslosigkeit in Deutschland und auch in Berlin nicht mehr ganz so akut. Die Zeiten ändern sich – aber Beton bleibt. Und das ganze Bauleitplanverfahren liegt nun auch schon vier Jahre zurück.

Vier Jahre! Währenddessen hatte die Wohnqualität in Moabit begonnen, sich langsam zu bessern. Durch die Umgehungsstraße konnte der Flughafen-Tegel-Taxi-Overkill umgeleitet werden. Durch den Stadtgarten wurde Grün und künstlerisches Leben an den Rand von Moabit gespült. Und mit der Preisexplosion bei Wohnraum in anderen Stadtteilen wurde Moabit auch für Investoren und Wohnungssuchende interessant.

Doch ist die positive Entwicklungstendenz von Moabit wirklich so stabil? Und wird der Hamberger Großmarkt auf die zukünftige Entwicklung Moabits einen positiven Einfluss haben? Wohl kaum. Das Wohnen im Zentrum Berlins wird in Zukunft teurer werden. Die überwiegende Zahl der Hamberger-Belegschaft wird sich die steigenden Mietpreise nicht leisten können. Die unmittelbare Verknüpfung von Wohnen und Arbeiten im Zentrum der Stadt wird hier nicht stattfinden können. Schade eigentlich. Der Standort hätte es bei einer kleinteiligeren Bauweise sicherlich hergegeben.

Und wenn es schon dringend Gewerbe sein musste, was mit Hinblick auf das große ganze durchaus nachzuvollziehen ist. Was ist mit dem im Flächennutzungsplan eingezeichneten Grünstreifen, der als Trennung zwischen Wohnen und Gewerbe einstmals vorgesehen war? Er wurde den versprochenen Arbeitsplätzen geopfert. Na dann hoffen wir mal, dass die Milchmädchenrechnung aufgeht, und dass bei mittelständischen Großhändlern im größeren Umkreis und ganz naheliegend am Großmarkt an der Beusselbrücke keine Arbeitsplätze verloren gehen?

Nun fragt sich der geneigte Leser, was regt die sich so auf? Gut, so eine Betonwand möchte man nicht so unmittelbar vor der Nase haben. Aber 300 Arbeitsplätze sind auch nicht zu verachten, wenn auch diese Zahl angesichts der technischen Möglichen eines modernen Logistikzentrums ein bisschen hochgestochen erscheint. Aber dem Hamberger Großmarkt wird doch wohl ein demokratischer Entscheidungsprozess und eine ordentlicher – wenn auch vom Investor finanzierter Bebauungsplan zu Grunde liegen? Und warum hat man gegen diesen nicht Rechtsmittel ergriffen, wie z. B. die Anwohner des Schultheiss-Geländes?

Da liegt der Hase im Pfeffer. Rechtsmittel gegen einen Bebauungsplan, der zwar von der BVV verabschiedet aber nicht vom Bezirksamt rechtskräftig festgesetzt wurde, kann man nicht einlegen. Im Gegensatz dazu ist es dem Bezirksamt sehr wohl möglich, auf der Grundlage eines verabschiedeten aber noch nicht rechtskräftigen Bebauungsplanes eine Baugenehmigung zu erteilen. Nicht ganz die feine Art, aber so hier geschehen.

Wie? Man kann gegen den B-Plan nicht klagen? Genauso ist es. Der B-Plan konnte angeblich nicht rechtskräftig gemacht werden, weil über das Hamberger Grundstück – wohlgemerkt im Bereich der Parkplätze – zwar nicht mehr genutzte aber vom Eisenbahnbundesamt noch nicht freigegebene Entwässerungsleitungen verlaufen. Wenn hier mal nicht Verzögerungstaktik im Spiel ist. Wenn hier mal nicht eine Gesetzesmöglichkeit zu einer Gesetzeslücke gemacht wurde.

Zwischenzeitlich wurde das Bauvorhaben vom Investor modifiziert, hier und da ein bisschen. Wie das so ist, wenn man Zeit hat, z.B. über die interne Organisation eines großen Großmarkts nachzudenken. Ein neuer Bauantrag musste eingereicht werden, weil Kühlaggregate und Klimageräte ein wenig dichter an die Wohnbebauung gerückt werden sollten. Wobei die Änderungen nicht mehr so ganz den Festsetzungen des noch nicht festgesetzten Bebauungsplanes entsprachen.

Nicht schlimm, dachte sich der Investor und das Bezirksamt: Der B-Plan ist ja noch nicht rechtskräftig. Wiederholen wir eben die erforderlichen Verfahrensschritte. Währenddessen sich das Eisenbahnbundesamt vielleicht bemüßigt sieht – drängen wollen wir da nicht – die Leitungen freizugeben, so dass der überarbeitete B-Plan festgesetzt werden kann.

Prima, dachte sich da der Investor, das kann dauern, bis alle Gutachten erstellt und begutachtet sind – denn erst danach kann der B-Plan-Entwurf erneut öffentlich ausgelegt werden. Inzwischen ziehe ich meine Baugenehmigung aus dem Hut, die mir auf Grundlage des alten, nicht festgesetzten Bebauungsplanes erteilt wurde, und fange schon mal munter an zu bauen. Dass hierzu die neuen, geänderten Pläne verwendet werden, geschieht mit Einverständnis des Bezirksamtes. Und wenn ich schnell bin, sind Tatsachen geschaffen, dann steht der Großmarkt noch bevor die erneute öffentliche Beteiligung stattgefunden hat.

Tja. So geht das Geschäft in Berlin. Bebauungsplan durchwinken, aber nicht rechtskräftig machen. Baugenehmigung erteilen und von Amts wegen weggucken, wenn was ganz anders gebaut wird. Das nannte man früher Schwarzbauen. So wird in Berlin ein investorenfreundliches Klima geschaffen.

Die betroffenen Anwohner dagegen werden hingehalten. Ihnen wird der Rechtsanspruch auf Durchführung einer Normenkontrolle vor dem Oberverwaltungsgericht genommen. Sie können gerichtlich nicht überprüfen lassen, ob die investorenseitig initiierten Festsetzungen des B-Planes mit höherrangigem Recht vereinbar sind. Scheinbar nicht, denn sonst hätte man sich ja mühelos der gerichtlichen Auseinandersetzung stellen können.

Überhaupt: die Baugenehmigung hätte vom Bezirksamt ganz mühelos verweigert werden können, mit dem Hinweis, dass eben dieser B-Plan noch nicht rechtskräftig ist, weil Leitungen seitens des Eisenbahnbundesamtes noch nicht entwidmet sind. Das Argument hätte genauso gegen die Erteilung der Baugenehmigung verwendet werden können, wie es gegen die Festsetzung des B-Planes verwendet wurde. Das ist seitens des Bezirksamtes nicht geschehen.

Und das nennt sich in Berlin nun Stadtentwicklung? Diese Art zu Bauen soll zukunftsorientiert sein? Qualität in Architektur und Behutsamkeit im Städtebau, nachbarschaftliches Miteinander und Ausgewogenheit der Interessen sind hier schon lange kein Maßstab mehr. Die Instrumente der städtebaulichen Entwicklung werden zu Lasten der Anwohner missbraucht. Hier schreit doch – wer weiß was – zum Himmel, ein 210 m langes, 110 m breites und 11,50 m hohes Betonmonstrum kann ohne festgesetzten B-Plan und (in Teilen) ohne Baugenehmigung mitten in Berlin errichtet werden? Nachhaltig wirkt hier nur eines: die Betonwand vor meiner Nase.

Der überarbeitete Bebauungsplanentwurf liegt ab dem 23.02.2015 bis einschließlich 23.03.2015 öffentlich aus und ist Montag bis Mittwoch von 8 bis 16 Uhr, Donnerstag von 9 bis 18 Uhr und Freitag von 8 bis 14 Uhr im Bezirksamt Mitte von Berlin, Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung, Stadtentwicklungsamt – Fachbereich Stadtplanung, Müllerstraße 146 (Zimmer 165, 1. Etage) einsehbar. Die Moabiter können ihre Einwände gegen die Änderungen dort vortragen bzw. schriftlich einreichen.

Alle bitte mal lächeln.

GastautorIn: Uta Hanft

Nachtrag:
Die Redaktion hat die Kommentarfunktion unter den alten Artikeln zu Hamberger ausgeschaltet, damit die Diskussionen nicht parallel laufen. Wer sich für die bisherige Diskussion - immerhin fast 700 Kommentare - interessiert, kann hier nachlesen: Aktion zum Gastrogroßmarkt in der BVV Mitte (345 Kommentare), hier finden sich auch die Nachträge und Links zum Projekt bis 2014, Hamberger Großmarkt - Fluch oder Segen (257 Kommentare), Hamberger läßt fällen (96 Kommentare) und weitere kleine Artikel unter dem Tag Hamberger.

Große Anfrage der Grünen (Drs. 1861/IV) zum Bau ohne festgesetztem B-Plan (Antwort anklicken).

Im Amtsblatt Nr. 6 vom 13.02.2015, S. 196 ist die erneute Auslegung des Bebauungsplanentwurfs 1-45 VE (Hamberger) mit einem neuen Plandokument für den Zeitraum vom 23. Februar 2015 bis einschließlich 23. März 2015, Montag bis Mittwoch von 8 bis 16 Uhr, Donnerstag von 9 bis 18 Uhr und Freitag von 8 bis 14 Uhr angekündigt. Auslegungsort ist das Bezirksamt Mitte von Berlin, Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung, Stadtentwicklungsamt – Fachbereich Stadtplanung –, Zimmer 165, 1. Etage, Müllerstraße 146, 13353 Berlin.

Pressemitteilung des Bezirksamts

Mit einem Tag Verspätung sind die Unterlagen seit dem Vormittag des 24.2.2015 auch im Internet abrufbar von http://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/stadtplanung/verbindliche-bauleitplanung/#auslegung abrufbar (vorher gab's zwar Links, aber die verlinkten Dateien fehlten):

  • [Dateien nicht mehr online, deshalb hier gelöscht!]

Baustellen-Fotos beim Deutschen Architekturforum im Feb. 2015.

Die Berliner Woche hat einen ausführlichen Artikel mit Stellungnahmen von Mitglieder der B.I. Siemensstraße und Mitgliedern der BVV geschrieben.

Im Kommentar Nr. 33 die Stellungnahme des Rechtsanwalts und Falko Loof von der Linken zum Schwarzbau-Vorwurf (Berliner Woche).

In der BVV am 21. Mai soll der Bebauungsplan nun beschlossen werden, hier die Unterlagen (Drs. 2073/IV).

Zuerst war der B-Plan im Stadtentwicklungsausschuss und wurde abgelehnt (Berliner Woche), am 18. Juni wird die BVV entscheiden.

FinanzNachrichten über den "neuen Großmarkt der Frische". Das ganze stammt wörtlich aus dem Presseportal. Konzept Hamberger bei BerlinOnline.

Berliner Woche über den "Markt der Superlative", 2 Monate später ein neuer Berliner-Woche-Artikel.

Immer wieder wird die Eröffnung von Hamberger angekündigt (Berliner Morgenpost).

Bürgeranfrage in der BVV Mitte vom 15. Oktober 2015 (s. Kommentar Nr. 66): hier die mitgeschnittenen und transkribierten Antworten.

Eröffnungstermin 3. Dezember 2015.

Steve Rauhut an Baustadtrat Spallek: Hamberger hält die Zusagen nicht ein! (pdf des Briefes)

Inforadio über Hamberger.

Reportage über Hamberger (Berliner Morgenpost)

Neuer MoabitOnline-Artikel zum Absterben der von Hamberger gepflanzten Bäume (dieses Thema bitte dort kommentieren!).

Festsetzung des Bebauungsplans
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan 1-45VE vom 18. Februar 2015 ist nach Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Nr. 73 vom 9. September 2016, S. 542 durch Rechtsverordnung festgesetzt worden.

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