Bebauungsplan Quartier östlich der Heidestraße liegt aus

Vom 03. Februar 2015 bis einschließlich 06. März 2015 findet die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGesetzbuch des Bebauungsplans 1-62b (Europacity) für ein Teilgebiet des Areal östlich der Heidestraße aus (s. Karte). Auf dem ehemaligen Bahnareal soll Planungsrecht für die Entwicklung eines neuen, gemischt genutzten Stadtquartiers mit Wohn- und Bürogebäuden, öffentlichen Straßen, Plätzen und Grünflächen geschaffen werden. Entlang der Invalidenstraße werden die bestehenden Nutzungen (Museum für Gegenwart im ehemaligen Hamburger Bahnhof, Verwaltungsgebäude) planungsrechtlich gesichert. Im Sommer 2012 hatte die sogenannte "frühzeitige Bürgerbeteiligung" zum Bebauungsplan nach Baugesetzbuch stattgefunden.

Das Planungsrecht für die beiden ausgenommenen Gebiete zwischen Heidestraße und Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanal werden in den vorhabenbezogenen Bebauungsplänen 1-93VE "Kunstcampus" und 1-92VE "Stadthafenquartier Süd" (bisheriger Name, den Hafen wird es nicht geben) festgelegt.
Verantwortlich für das Bebauungsplanverfahren ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. Auslegungsort der Planunterlagen mit Bebauungsplanentwurf, Begründung, Karte zu Abstandsflächen, Grundstücksverzeichnis, Umweltbericht sowie den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs liegen aus im Dienstgebäude Am Köllnischen Park 3, 10179 Berlin, im Erdgeschoss, links neben der Ausstellungshalle. Während des Auslegungszeitraums sind die Unterlagen dort einzusehen von Montag bis Donnerstag von 10:00 – 18:00 Uhr und Freitag von 10:00 – 17:00 Uhr. Nähere Auskünfte, Erläuterung der Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung können nach telefonischer Vereinbarung unter Telefon: 9025-2124 und -2053 erteilt werden. Die Informationen zum Bebauungsplan sind (während des Auslegungszeitraums) auf der Seite zur Auslegung des Plans B-Plans 1-62b veröffentlicht, dort finden sie die Links zu den Planungsunterlagen. Zum Bebauungsplan zugehörige "städtebauliche Verträge" zwischen Berlin und Investoren sind – zumindest bei den im Internet verlinkten – Unterlagen nicht enthalten. Dass angekündigte günstige Mieten in der Europacity Fehlanzeige sein werden – entsprechende Regelungen können über städtebauliche Verträge festgelegt werden – hatte der RBB Ende Januar 2015 bereits gemeldet. In der Begründung zum Bebauungsplan werden als Themenkomplexe vertraglicher Regelungen mit der Haupteigentümerin im Gebiet benannt:
- Verpflichtung der Eigentümerin zur Herstellung bzw. zur (teilweisen) Übernahme der Herstellungskosten der öffentlichen Grünflächen (einschließlich Kinderspielflächen),
- Verpflichtung der Eigentümerin zur Übernahme der Herstellungskosten für Lärmschutzwände entsprechend den Vorgaben der Schallschutzgutachter zum Schutz der Parkanlage mit Kinderspielflächen gegenüber Straßenverkehrslärm;
- Verpflichtung der Eigentümerin zur Herstellung der internen Erschließungsstraßen;
- Verpflichtung der Grundstückseigentümerin zur kostenfreien Übertragung der öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen an das Land Berlin;
- Verpflichtung der Eigentümerin zur Eintragung beschränkt persönlicher Dienstbarkeiten zu Gunsten Berlins für Wegerechte;
- Verpflichtung der Eigentümerin zur Herstellung einer übergreifenden leitungsgebundenen Erschließung;
- Verpflichtung der Eigentümerin zur Schaffung der erforderlichen Betreuungsplätze in Kindertagesstätten und zur finanziellen Beteiligung bei der Schaffung zusätzlicher Grundschulplätze;
- Verpflichtung der Eigentümerin zur zeitlich zusammenhängenden Errichtung einer zumindest u-förmig gegenüber der Heidestraße geschlossenen Bebauung in jeweils einem Baugebietsteil (damit die Schallschutzwirkung der geschlossenen Bebauung nicht über längere Zeiträume durch Baulücken in Frage gestellt wird);
- gestalterische Vorgaben zur Abgrenzung privater Grundstücksflächen gegenüber öffentlichen Verkehrsflächen;
- gestalterische Vorgaben zur Ausbildung der Erdgeschosszone entlang der Heidestraße.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen vor Ort in der der Senatsverwaltung abgegeben werden. Sie können sich auch formlos postalisch oder über die Online Beteiligung der Senatsverwaltung äußern. Die Stellungnahmen sind von der Senatsverwaltung in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.
Kommentare zum B-Plan bitte beim Artikel zum bisherigen Beteiligungsverfahren "B-Plan Heidestraße-Ost und Stadthafenquartier Süd", ab Sommer 2015 unter "B-Plan 1-92VE - Stadthafenquartier Süd", ab 2017 haben wir die Kommentarfunktion auch unter diesem Artikel wieder angestellt, denn ein Wettbewerb zu den nordöstlichen Blöcken ist Ende September 2016 entschieden (siehe Nachtrag).
Nachtrag:
Die Stellungnahme der BLN (Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz) zum B-Plan 1-62b Heidestraße. Es gibt ein neues Portal: Beteiligung in Umweltfragen.
Kritik kommt von Antje Kapek, Stadtentwicklungspolitische Sprecherin der Grünen Fraktion im Abgeordnetenhaus, und ihre Einwendung zum B-Plan.
Am 24.11.2015 hat der Senat den Entwurf des Bebauungsplans 1-62b beschlossen, wie dieser Pressemitteilung zu entnehmen ist. Als nächster Schritt wird der B-Plan Entwurf dem Abgeordnetenhaus Berlin zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Nach Empfehlungen zur Zustimmung des vom Senat beschlossenen Bebauungsplans (Drucksache 17/2582 mit Planunterlagen) durch den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr (2.12.2015) und den Hauptausschuss (9.12.2015) hat das Abgeordnetenhaus Berlin den Bebauungsplan 1-62b am 10.12.2015 beschlossen (PDF Plenarprotokoll).
Der Wettbewerb für die nordöstlichen Blöcke der Heidestraße, das sog. Europacity Riverside, Baufelder A, C und D (recht ausführliche Wettbewerbsdokumentation) wurde Ende September 2016 entschieden. Zitat aus dem BauNetz: "Anfang 2016 kauften die britische Beteiligungsfirma Benson Elliot und der Berliner Immobilieninvestor Kauri CAB Development in einem Joint Venture acht Grundstücke im nordöstlichen Wohngebietsteil der Europacity. Auf den insgesamt vier Grundstücken ihres als „Riverside“ vermarkteten Teilprojekts soll ein Mix aus 700 neuen Wohnungen (44.000 Quadratmeter), Büros (10.000 Quadratmeter), Einzelhandel, Restaurants und einer Kindertagesstätte entstehen ..."
Gestaltungsdichte Europacity von Jan Friedrich mit einer Karte der einzelnen Projekte aus der Bauwelt 12/2016 und der neueste Flyer der Senatsverwaltung zu den aufgestellten Infotafeln.
Der aktuelle Lageplan der Europacity östlich der Heidestraße auf der Webseite der Senatsverwaltung, wie er Anfang 2017 online ist. Einzelne Projekte können angeklickt werden: Uferpromenade, Stadtplatz, Stadtquartier Süd (hier noch CA Immo und Hamburg Team, aber mittlerweile: DIW und Buwog), Stadtquartier Süd, Baufeld 10 (hier noch CA Immo und Hamburg Team, aber mittlerweile: Quantum), Stadtquartier Süd, O 1 Group (ehemals Edel AG), Eigentumswohnungen Groth Gruppe, Basler und Partner und das 50hertz Netzquartier.
Faltmappe zur Europacity der Senatsverwaltung (Achtung 8 MB), sowie Projektblätter (7 MB) und Eigentümerverzeichnis.
Wasserstadt Mitte, der neue Name für die Riverside, Grundsteinlegung (Tagesspiegel).
Wasserstadt Mitte schon weiterverkauft an die Adler AG (Pressemitteilung) und das ganze als Share Deal, also ohne Grunderwerbssteuer zu bezahlen.
Teure Wohnungen an der Uferpromenade (Tagesspiegel).
Buwog startet Bau von 231 Eigentumswohnungen in der Europacity am Stadtplatz (Berliner Woche).
Hier geht es zu einzelnen Bauprojekten: KunstCampus, Budapester Höfe, Prager Karree, My.B (Bürogebäude), The One, Weidt Park Corner (Bürogebäude), Wasserstadt Mitte, Palais Europacity (scheint nicht wie geplant voran zu gehen),