Bebauungsplan-Entwurf II-26-1VE, Neubau Birkenstraße 1 / Rathenower Straße 63-64 liegt aus
Nachdem im Frühjahr 2022 die sogenannte "frühzeitige Bürgerbeteiligung" zum damaligen Entwurf des "vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs II-26-1VE" stattgefunden hatte, findet nunmehr - vom 27.11.2024 bis 03.01.2025 - die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit der Auslegung des jetzigen Entwurfs des Bebauungsplans statt.

Was ist geplant?
Der Vorhabenbezogene Bebauungsplanentwurf II-26-1VE im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit betrifft die Grundstücke Rathenower Straße 63, 64 und Birkenstraße 2. Er schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines siebengeschossigen Wohn-, Geschäfts- und Bürogebäudes. Durch das Bauvorhaben wird die Blockrandbebauung geschlossen und die Straßenzusammenführung Birkenstraße Ecke Rathenower Straße räumlich gefasst. In dem Wohn-, Geschäfts- und Bürogebäude sollen Mietwohnungen, Büros und im Erdgeschoss eine Gewerbenutzung entstehen. 10 % der Wohnungen werden mietpreisgebunden sein.
Beteiligungsmöglichkeiten
Sie haben die Möglichkeit, sich an der Planung zu beteiligen. Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (u.a. über das auf der Bezirksamtseite zum B-Plan (am Ende) befindliche Onlineformular oder per E-Mail an bebauungsplan[ätt]ba-mitte.berlin.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (zum Beispiel postalisch an das Bezirksamt Mitte von Berlin, Stadtentwicklungsamt, Müllerstr. 146, 13353 Berlin) eingereicht werden. Die Stellungnahmen werden in der anschließenden Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abgewogen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Ort: Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanens II-29-1VE wird mit Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im Internet hier auf der Website des Bezirksamts sowie über die Beteiligungsplattform des Landes Berlins auf mein.berlin.de unter https://mein.berlin.de/vorhaben/2020-00152/ veröffentlicht.
Hier zusätzlich die direkten Einzel-Links der bereitgestellten Unterlagen von der Website des Bezirksamts Mitte:
Ortsübliche Bekanntmachung (Amtsblattveröffentlichung)
II-26-1VE – Amtsblatt, PDF-Dokument (1.3 MB), Download
Vorhabenbezogener Bebauungsplan, Vorhaben- und Erschließungsplan und Begründung
II-26-1VE - Vorhabenbezogener Bebauungsplan, PDF-Dokument (6.7 MB),
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II-26-1VE - Vorhaben- und Erschließungsplan, PDF-Dokument (6.4 MB),
Download
II-26-1VE – Begründung, PDF-Dokument (2.7 MB)
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Umweltbezogene Stellungnahmen/Gutachten
II-26-1VE - Umweltbezogene Stellungnahmen, PDF-Dokument (9.9 MB)
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II-26-1VE - Freiflächenplan Innenhof, PDF-Dokument (1.4 MB)
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II-26-1VE – Regenwasserkonzept, PDF-Dokument (1.3 MB)
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II-26-1VE - Schalltechnische Untersuchung, PDF-Dokument (1.8 MB)
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II-26-1VE - Tageslicht Sonnenlichtanalyse, PDF-Dokument (3.3 MB)
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II-26-1VE - Freiflächenplan Dachflächen, PDF-Dokument (525.3 kB)
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II-26-1VE – Artenschutzbeitrag, PDF-Dokument (561.1 kB)
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II-26-1VE - Nachkontrolle Gebäudebrüter , PDF-Dokument (257.4 kB)
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II-26-1VE - Biotopflächenfaktor Berechnung, PDF-Dokument (292.3 kB)
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II-26-1VE – Bodensanierungskonzept, PDF-Dokument (466.5 kB)‘
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Datenschutzinformation des Bezirksamts
II-26-1VE - Information Datenverarbeitung im Bebauungsplanverfahren, PDF-Dokument (72.1 kB)
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Hinweis: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Buchst. e) der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) und § 30 c des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB). Geben Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben ab, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Information über die Datenverarbeitung im Bereich des Bebauungsplanverfahrens“, die mit veröffentlicht wird.
Einsichtnahme in die Unterlagen in Papierform:
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen in Form einer öffentlichen Auslegung als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit im oben genannten Zeitraum in der Schiller-Bibliothek, Müllerstr. 149, 13353 Berlin, im Foyer im Erdgeschoss von Montag bis Freitag von 10:00 bis 19:30 Uhr und samstags von 10:00 bis 14:00 Uhr zur Verfügung gestellt.
Ursprungsartikel vom 02. März 2020 "Bebauungsplan Neubau Birkenstraße 1 / Rathenower Straße 63-64"

Im Juni 2019 wurde auf Immobilenscout24 von der Firma Berlin Sothebys International Realty ein projektiertes 8-stöckiges Wohn- und Gewerbeobjekt „Das Rathenow“ beworben, deren Ausstattungsqualität als Luxus bezeichnet wurde. Das damalige Exposé zum Objekt ist im Archiv des Immobilienportals noch einsehbar. Aus der Visualisierung der von SHSP Architekten Generalplanungsgesellschaft mbH erstellten Gebäudeansicht konnten ortskundige Moabiter*innen schon die Grundstücke erkennen: „Das Rathenow“ soll Ecke Birkenstraße / Rathenower Straße, wo sich derzeit noch eine Autowerkstatt und das nördliche Nachbarhaus befinden, entstehen.
Mit dem für das Grundstück geltenden Planungsrechts des Bebauungsplans II-26 vom 04. Oktober 1963 wurde für die betroffene Fläche des Neubauvorhabens als beschränktes Arbeitsgebiet mit der Zweckbestimmung Tankstelle ausgewiesen. Daher muss für die beabsichtigte Bebauung und Nutzung ein vorhabenbezogener Bebauungsplan, der B-Plan II-26-1VE für dieses Teilgebiet des alten B-Plans aufgestellt werden, um für dieses Teilgebiet neues Planungsrecht zu schaffen. Vom 2. März bis 2. April 2020 liegt nun im Rahmen der sogenannten frühzeitigen Bürgerbeteiligung ein aus 2 Großplakaten verfasster Entwurf »Vorhabenbezogener Bebauungsplan II-26-1VE „Birkenstraße 1“ für das Grundstück Birkenstraße 1 / Rathenower Straße 63-64, im Bezirk Mitte von Berlin, Ortsteil Moabit« aus.
Sie haben die Möglichkeit, sich an der Planung zu beteiligen. Sie können Pläne und Entwürfe einsehen und nach Erläuterung der Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung Äußerungen hierzu abgeben. Das Anhörungsergebnis wird in die weitere Planung einfließen.
Auslegungsort ist das Bezirksamt Mitte von Berlin, Abt. Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung, Müllerstraße 146, 13353 Berlin, 1. Etage, Zimmer 166. Öffnungszeiten sind vom 2. März bis einschließlich 2. April 2020 während der Dienststunden Montag bis Mittwoch von 8 bis 15 Uhr, Donnerstag von 9 bis 18 Uhr und Freitag von 8 bis 14 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung (Tel. (030) 9018-45852).
Während des Auslegungszeitraums sind die Unterlagen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan auch im Internet bereitgestellt. Folgende Dokumente sind dort zum Dowonlad bereitgestellt:
B-Plan II-26-1VE, Geltungsbereich (PDF-Dokument, 108.5 kB)
B-Plan II-26-1VE, Informationsplakate (PDF-Dokument, 13.9 MB)
II-26-1VE - Datenschutzerklärung (PDF-Dokument, 27.8 kB)

Das Gewerbegebäude Rathenower Straße 63, in dem sich derzeit noch die Autowerkstatt befindet und das nördlich angrenzende Gebäude und mit dem Werkstattsgebäude funktional verbunde Gebäude Rathenower Straße 64 - neben Gewerbe sind dort auch Wohnungen, werden abgerissen. Die Neubebauung orientiert sich sich vom Grundstück her an der Grundform der Bebauung vor 1945 mit einer Kopfseite des Gebäudes hin zu einem öffentlichen Platz bis zur Kreuzungsecke. Durch das Bauvorhaben wird die Blockrandbebauung geschlossen und die Straßenzusammenführung Birkenstraße Ecke Rathenower Straße räumlich gefasst.

Vorgesehen ist eine Mischnutzung von 30 % Gewerbe und ca. 70 % Wohnen. Die Geschosszahl des Neubaus wurde gegenüber der Planung im Exposé vom Sommer 2019 auf 7 Stockwerke reduziert. Bei den Wohnungen soll es sich ausschließlich um Mietwohnungen handeln, von denen etwa 10 % mietpreisgebunden sein werden. An der zur Kreuzungsecke gewandten Kopfseite des Gebäudes wird planungsrechtlich eine gastronomische Nutzung im Erdgeschoss ermöglicht. Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und Autos werden im Keller untergebracht, wobei für die Autos ein automatisches Pkw-Parksystem für 16 Stellplätze geplant ist. Mit dem Bebaungsplan werden Festsetzungen zum zulässigen Maß der baulichen Nutzung, den zu begrünenden Flächen und den Tiefgaragenstellplätzen getroffen. Zu dem Bebauungsplan wird ein Durchführungsvertrag nach § 12 Abs. 1 BauGB mit weiteren planerischen Zielsetzungen geschlossen. Konkrete Festlegungen sind den im Internet bereitgestellten Unterlagen nicht zu entnehmen, auch fehlen zum gegenwärtigen Zeitpunkt Unterlagen z.B. zu Umweltbelastungen. Auch ist anscheinend der Umgang mit dem öffentlichen Platz zur Kreuzung hin ungeklärt.


Nachtrag vom 3.3.2020
Da die bei einer Auslegung eines Bebauungsplanentwurfs normalerweise zu findenden grundlegende Kennziffern fehlen, wie H.E. in seinem Kommentar 2 richtig feststellt, ergänzen wir als Information dazu Angaben, die in den Unterlagen der Vorlage des Aufstellungsbeschlusses des Bezirksamts zur Sitzung am 17.12.2019 zu finden sind. Die folgenden Kennziffern sind der Anlage 2 zum Aufstellungsbeschluss entnommen.
Kennziffern:
Fläche des Baugebiets: 1.049 m2
Grundfläche Gebäude: 760 m2
Grundflächenzahl (GRZ): 0,73
Bruttogrundfläche (BGF): 5.340 m2
Anzahl Vollgeschosse: 7
Geschossflächenzahl (GFZ): 5,1
Anzahl Wohnungen: 56
Anzahl Gewerbeeinheiten: 5-14 (je nach Aufteilung)
Fragwürdig ist der Satz in der Anlage 2 zum Aufstellungsbeschluss zur baulichen Dichte: "Die hohen Dichtewerte, die bei Umsetzung der Planung erreicht werden, sind durch die Ecksituation, die sich aus dem spitzen Winkel der beiden aufeinandertreffenden Straßen ergibt, begründet."
Die Dateien des Aufstellungsbeschlusses vom 17.12.2019 sind zu finden auf der BA Mitte Website Beschlüsse vom 17.12.2019 - 141./V. Sitzung
BA-Vorlage 982/2019, PDF-Dokument (632.9 kB) Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans II 26-1VE „Birkenstraße 1“ für das Grundstück Birkenstraße 1, Rathenower Straße 63-64 im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit und die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und Behördenbeteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB
Anlage 1 zur BA-Vorlage 982/2019 B-Plan-II-26-1VE, PDF-Dokument
Anlage 2 zur BA-Vorlage 982/2019 B-Plan-II-26-1VE, PDF-Dokument (671.7 kB) Anlage 3 zur BA-Vorlage 982/2019 B-Plan-II-26-1VE, PDF-Dokument (451.5 kB)