Bebauungsplan für Stadtquartier westlich der Heidestraße

Im Zeitraum vom 6. Juni bis 6. Juli 2016 liegt der Entwurf des Bebauungsplans 1-62a für das westlich der Heidestraße gelegene künftige Stadtquartier zwischen Perleberger Straße im Norden und Döberitzer Straße im Süden und auf der Westseite angrenzend an die Gleisanlagen des Hamburg und Lehrter Güterbahnhofs (HuL) aus. Der Geltungsbereich des B-Plans 1-62a (westliche Heidestraße) umfasst die Grundstücke Döberitzer Straße 2-3, Döberitzer Straße 1 / Heidestraße 55 und Heidestraße 45-54, die nördlich und westlich angrenzenden Flurstücke 305 und 375, Teilflächen der Flurstücke 345 und 285 (westlich der Heidestraße) sowie einen Abschnitt der Döberitzer Straße im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit (siehe Skizze). Die an der Westseite erkenntliche nicht zu diesem B-Plan gehörende rechteckige Fläche ist Bestandteil eines anderen B-Plans (1-88c), der eine vom Land Berlin geplante Fuß- und Radverkehrsbrücke über die Bahnanlagen des HuL und der Nord-Süd Personenbahnverbindungen (künftige S21, Fern-, Regionalbahn) zwischen Nordring und Hauptbahnhof bis zum neuen Quartier im Mittelbereich der Lehrter Straße - und weiter zum Poststadion und Fritz-Schloß-Park - rechtlich regeln soll.
Der ausgelegte B-Plan Entwurf beruht auf dem Masterplan aus dem Jahr 2009 für die sogenannte »Europacity«, und dem dazugehörigen Strukturkonzept. Im Sommer 2010, also vor rund sechs Jahren, hatte die erste »frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung« für das Gesamtgebiet »Europacity« stattgefunden.
Planungsziel des B-Plans 1-62a (westliche Heidestraße)

Auf dem ehemaligen Bahnareal – hier befand sich der »Hamburg und Lehrter Containerbahnhof« – soll mit dem ausliegenden Bebauungsplan Planungsrecht für die Entwicklung eines neuen, gemischt genutzten Stadtquartiers mit Wohn- und Bürogebäuden, öffentlichen Straßen, Plätzen und Grünflächen geschaffen werden. In der Quartiersmitte soll ein Nahversorgungszentrum die Gebietsversorgung sicherstellen.
Sowohl von der Heidestraße wie auch von den Bahnanlagen gehen hohe Emissionen – insbesondere Lärm – aus. Daher sollen bei der Bebauung »Puffer« als Schutz sensiblerer Nutzungen gegen den Schall dienen. Für die Neubauten entlang der Bahnanlagen ist deshalb eine Nutzung als Gewerbegebiet (Büros) im B-Plan ausgewiesen, dass im nördlichsten Abschnitt der Heidestraße bis an diese heranreicht.
Auf dem nördlichen Dreieck von Heidestraße, Bahn und der Fennstraße an der Spitze sollen im einem Gewerbegebiet (grau) Bürogebäude mit 23, 12 und 14 Stockwerken planungsrechtlich ermöglicht werden. Ein Gebäuderiegel mit abwechselnden 12- bzw. 14-stöckigen und 5/7-stöckigen Gebäuden neben einem schmalen Grünstreifen (grün) entlang der Bahn schließt sich im nördlichen Bereich des Bebauungsplans an. Auf dem südlichen Planungsabschnitt – anschließend an die geplante Fuß- und Radverkehrsbrücke mitsamt der erforderlichen Rampenanlage für barrierefreien Zugang (nicht in diesem Plangebiet, weißer Ausschnitt auf der westlichen Seite) – sind keine Gebäude als Lärmabschirmung geplant, sondern hinter einer Lärmschutzmauer an der Bahn eine Grünanlage mit Spielflächen, die als Abstandsfläche dient.
Eine neue Erschließungsstraße (ocker-orange) wird von der nördlichen Heidestraße aus entlang des Bürogebäuderiegels der Erschließung dienen, und am deren südlichem Ende vor den Bestandsgebäuden an der Heidestraße wieder in selbige münden. Eine zusätzliche Stichstraße etwa auf Höhe der jetzigen Tankstelle dient als zusätzliche Verbindung.
Die Bebauung zwischen Heidestraße und der Erschließungsstraße wird größtenteils als Mischgebiet (braun) ausgewiesen, in dem eine Mischung aus Wohnen und Gewerbe möglich ist. 60% der Fläche soll als Wohnfläche dienen. Die Gebäudeteile entlang der Heidestraße sind für die gewerblichen (Büro-)Nutzungen, die weiteren für Wohnnutzung vorgesehen, wobei bei der Raumplanung für die Aufenthalts- und Schlafbereiche der Wohnungen die Lärmimmissionen auf die Gebäude zu berücksichtigen sind. Hierzu werden konkrete Auflagen festgelegt. Ein Stadtplatz - im B-Plan ausgewiesen als Fußgängerfläche (gelb mit orangen Streifen) - unterteilt im Norden das Mischgebiet, er liegt gegenüber der geplanten (verlärmten) Grün-und Spielfläche auf der Ostseite der Heidestraße und südlich angrenzend an die Nordhafenbrücke (außerhalb dieses B-Plans).
Das beabsichtigte Nahversorgungszentrum für das gesamte Heidestraßenquartier »Europacity« wird planungsrechtlich in einem »Sondergebiet Nahversorgungszentrum, Wohnen und gewerbliche Nutzung« (hellrot) geregelt. Dieses »Sondergebiet« liegt etwa auf Höhe der künftigen Rampenanlage der Brücke über die Bahnanlagen, über den nördlichen Teil des »Sondergebiets« wird es möglich sein, weiter zum künftigen Stadtplatz zwischen Heidestraße und Kanal zu gelangen, wo früher einmal ein Hafenplatz geplant war.
Südlich der künftigen Erschließungsstraße schließen sich planungsrechtlich eine kleine Parkanlage (grün) und ein Mischgebiet (braun) an, das zum einen die Bestandsgebäude an der Heidestraße umfasst, aber auch in seinem nördlichen Teil an der Bahn hinter dem Bestand die Errichtung 7 und 12-stöckiger Gebäude beinhaltet.
Insgesamt liegen im gesamten Gebiet des B-Plans 1.291 Wohnungen, inklusive des Altbestands. Einen großen Teil des Planungsgebiet hatte die Heidestraße Invest GmbH von den Vorbesitzern gekauft. Für deren Anteil von 856 Wohnungen gilt das Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung für den Abschluss der städtebaulichen Verträge, nach dem 25 % der neuen Wohneinheiten als förderfähiger Wohnraum mit Mietpreis- und Belegungsbindungen zu vereinbaren sind. Auch bei eventuellem Neubau vom Wohnungen durch die Eigentümer der Bestandsgebäude gilt das Berliner Modell, so der verantwortliche Bearbeiter des B-Plans bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Einzelne Teile des Gebiets, die der CA Immo gehören und mit der schon früher ein städtebaulicher Vertrag geschlossen worden war, unterliegen nicht dieser Regelung. Über die neuen städtebaulichen Verträge konnte aber auch die Finanzierung der vom Land Berlin und auch dem Bezirk Mitte gewünschte Fuß- und Radverkehrsbrücke über die Bahnanlagen zwischen Heidestraßenquartier und dem neuen Quartier im Mittelbereich der Lehrter Straße vereinbart werden. Die Kosten hierfür sind mit einem Maximalbetrag von 5,1 Millionen Euro im Vertrag geregelt. Regelungen über die Finanzierung und Errichtung von Kitaplätzen und für einen Anteil an Grundschulplätzen einer an der Chausseestraße / Boyenstraße geplanten neuen Grundschule sind ebenfalls in den städtebaulichen Verträgen zum Bebauungsplan geregelt.
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplans 1-62a
Der Zeitraum der öffentlichen Auslegung erstreckt sich vom 06. Juni 2016 bis einschließlich 06. Juli 2016. Die Unterlagen können Sie während des Auslegungszeitraums Montag bis Donnerstag von 10-18 Uhr und Freitags von 10-17 Uhr bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Dienstgebäude Am Köllnischen Park 3, 10179 Berlin, Erdgeschoss, links neben der Ausstellungshalle einsehen. Nähere Auskünfte mit Erläuterung der Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung sind dort nach telefonischer Vereinbarung unter Telefon 9025-2124 und 9025-2053 oder 9025-0, E-Mail: 1-62a@SenStadtUm.Berlin.de möglich.
Nur innerhalb dieses Zeitraums haben Sie Gelegenheit rechtlich relevant Ihre Stellungnahme zum ausgelegten Bebauungsplanentwurf einzureichen. Sonst kann Ihre Stellungnahme unberücksichtigt bleiben. Nur soweit Sie bereits in der öffentlichen Auslegung ihre Einwendung abgeben, haben Sie die Möglichkeit, den festgesetzten Bebauungsplan gerichtlich überprüfen zu lassen.
Ihre Stellungnahme können Sie postalisch einsenden an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Referat II A, SenStadtUm II A 19, Brückenstraße 6, 10179 Berlin-Mitte.
Unterlagen zum B-Plan können Sie (innerhalb des Auslegungszeitraums) von der Website der Senatsverwaltung zur Auslegung herunterladen: wie Bebauungsplanentwurf - Planzeichnung (pdf; 7,1 MB) und Begründung (pdf; 1,0 MB). Dort finden Sie auch weitere Dokumente, Gutachten und umweltbezogene Informationen und von dort können Sie auch ihre Stellungnahme über ein Internet-Formular an die Senatsverwaltung übermitteln.
Rechtskräftig soll der Bebauungsplan noch im Herbst diesen Jahres werden, in der letzten Sitzung des Abgeordnetenhaus vor dem Ende der Legislatur sollen die Abgeordneten entscheiden nach vorheriger Behandlung des B-Plans im Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr über den Plan und die Beiträge aus der öffentlichen Auslegung und der Trägerbeteiligung.
Der Ausschnitt aus einer Luftbildmontage von 2015 der CA Immo veranschaulicht die Gesamtplanung für die »Europacity«:
Luftbildmontage von 2015 der CA Immo
Nachtrag:
Das ging im Eiltempo! Der Senat hat den B-Plan schon beschlossen (Pressemitteilung), jetzt muss das Abgeordnetenhaus noch zustimmen.
Bericht in der Berliner Zeitung. Das Abgeordnetenhaus hat in seiner letzten Sitzung der Wahlperiode Anfang September 2016 dem Entwurf des B-Plans zugestimmt.
Die Berliner Zeitung berichtet in der Ausgabe vom 29.9.2016 über die Planungen: Der erste Bauabschnitt soll das Nahversorgungszentrum für das neue Quartier sein. Ein Architekturwettbewerb für diesen Bauabschnitt soll bis Ende 2016 entschieden sein, erste Erschließungsarbeiten im Frühjahr 2017 beginnen, und der Baustart sei für Spätsommer 2017 geplant. Die Architekturwettbewerbe für alle Häuser im Quartier sollen laut Bericht bis Ende 2017 abgeschlossen sein.

Berliner Woche berichtet am 16.12.2016 über 2 erste Preise, die noch einmal überarbeitet werden müssen. Zu den Preisen für das Sondergebiet um das Nahversorgungszentrum an ROBERTNEUN Architekten und gmp Architekten von Gerkan, Mark und Partner.
Hier die Webseite des Projekts "Quartier Heidestraße".
rbb Abendschau Anfang Dezember 2016:
https://www.youtube.com/watch?v=-CUKs4_abLA

Am 6. Februar 2017 wurde der Siegerentwurf für das Sondergebiet im Quartier Heidestraße der Presse vorgestellt. Gewonnen hat ROBERTNEUN Architekten aus Berlin. Der Bericht in der Abendschau ist unten nach dem nächsten Absatz zu sehen. Weitere Berichte in der Berliner Morgenpost, Berliner Zeitung, Tagesspiegel (mit Karte), Berliner Woche.
Neben dem Sondergebiet mit dem Nahversorgungszentrum, wird ein Gewerbegebiet und ein Mischgebiet geplant. Auch hier sind schon Architekturwettbewerbe auf den Weg gebracht, die im März bzw. Mai 2017 entschieden werden sollen. Gegenüber der Darstellung im verlinkten Plan des Sondergebiets sind hinsichtlich der Nutzungsaufteilung des Sondergebiets noch Änderungen erfolgt: Der mittlere Riegel im Innenhof ist entfallen, der Supermarkt im EG erstreckt sich fast über den gesamten Hofbereich, der somit im größtenteils im 1. OG liegen wird.

https://www.youtube.com/watch?v=Z1gHxE2j2jw
Architekturwettbewerb für den Gewerberiegel an der Bahntrasse entschieden (Pressemitteilung der Senatsverwaltung und Berliner Woche). Büro- und Gewerbeflächen und ein bisschen Einzelhandel in ca. 114.000 qm BGF auf einer Grundfläche von ca. 28.300 qm. Fünf hohe Zwölfgeschosser. Der Entwurf von EM2N Architekten (Zürich) wurde zur Realisierung ausgewählt. 2018 soll mit dem Bau begonnen werden.
Berliner Morgenpost zu den Planungen rund um den Hauptbahnhof.
Wieder ein Architekturwettbewerb im Quartier Heidestraße entschieden und zwar ist der Entwurf des Berliner Büros CKRS-Architekten: Clarke, Kuhn, Rozynski, Sturm für das südliche Mischgebiet MI 4.1 zur Realisierung empfohlen (Berliner Woche).
Im Artikel Letztes Wettbewerbsverfahren „quartier HEIDESTRASSE“ entschieden ist das Ergebnis zu den Mischgebieten Mi 1, Mi 2, Mi 3.1 und Mi 3.2 zu finden. Bitte dort weiterkommentieren!