Bebauungsplan-Entwurf »Kunstcampus«

Vom 10. März 2014 bis einschließlich 11. April 2014 liegen die Unterlagen für das nördlich des „Hamburger Bahnhofs“ nah dem Schifffahrtskanal gelegene Vorhaben der Berliner Groth-Gruppe bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt aus. Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan 1-93VE »Kunstcampus« soll das Planungsrecht für den Bau eines 7-geschossigen Wohngebäudes für 120 Wohnungen sowie Flächen für Galerien parallel zum Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanal geschaffen werden, vom Kanal nur durch einen öffentlichen Uferwanderweg getrennt. Das Gebäude soll dazu rechtlich als Wohngebäude festgesetzt werden, in dem im 1. und 2. Vollgeschoss außerdem Nutzungen, die das Wohnen nicht wesentlich stören, wie Büroräume oder Anlagen für kulturelle, soziale, gesundheitliche oder sportliche Zwecke, im ersten Vollgeschoss auch Galerien, Läden, sowie Schank- und Speisewirtschaften zugelassen sind.

Intention des Bebauungsplans ist es laut des Textes in seiner Begründung (Abschnitt III.1 Ziele der Planung und wesentlicher Planinhalt, S. 41):
»Der vorhabenbezogene Bebauungsplan soll gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Er soll dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln.«
Was tatsächlich unter „sozialgerechter Bodennutzung“ zu verstehen ist, macht der Sachverhalt deutlich, dass auf der Website zum Projekt (Motto „Art Of Living“) alle geplanten 120 Wohnungen (auch das komplette 1. OG) als Eigentumswohnungen angeboten werden. Die geforderten Kaufpreise für eine Wohnung liegen dabei zwischen 323.000 € (2 Zi, 67 m², 4.994 €/m²) und 821.000 € (3 Zi, 120,5 m², 6.812 €/m²). Unter dem geplanten Wohngebäude soll eine Tiefgarage mit insgesamt 82 Plätzen entstehen. Die Tiefgarage wurde bereits auf der Grundlage von § 34 BauGB genehmigt, sodass vorbereitende Arbeiten für das Haus schon begonnen haben. Bis Ende 2015 will die Groth-Gruppe das Projekt fertigstellen. Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB Ort der vom 10. März 2014 bis einschließlich 11. April 2014 stattfindenden Auslegung ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Dienstgebäude Am Köllnischen Park 3, 10179 Berlin, Erdgeschoss, neben der Ausstellungshalle. Auslegungszeiten sind Montag bis Mittwoch: 8:30 – 16:30 Uhr, Donnerstag: 8:30 – 18:00 Uhr, Freitag : 8:30 – 13:00 Uhr, sowie nach telefonischer Vereinbarung unter (030) 9025-1424/1433. [wpsleep end="11.04.2014 13:00"] Ausführlichere Informationen zur Auslegung finden Sie während der Auslegungszeit auf der Website der Senatsverwaltung, dort sind auch folgende Information als PDF-Dateien abrufbar: Planzeichnung: Download (pdf, 1.5 MB) Begründung: Download (pdf, 1.1 MB) FIS-Broker Kartenanzeige mit umfangreicher Themenliste Durchführungsvertrag: Download (pdf; 44 KB) Projektmappe (Visualisation): Download (pdf; 1,4 MB) Freiflächenplan Umfeld Hamburger Bahnhof: Download (pdf; 8,2 MB) Gutachten Tiere: Download (pdf; 4,5 MB) Pflanzen: Download (pdf; 3,0 MB) Kampfmittel: Download (pdf; 1 MB) Altlasten: Download (pdf; 687 KB) Verkehr / Immissionen: Download (pdf, 5,4 MB) Ihre schriftliche Stellungnahme können Sie - während der Auslegungszeit - schicken an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt | StadtUm II C 23 | Rungestraße 29 | 10179 Berlin | Tel.: 030 / 9025-1424/1433 oder per E-Mail an 1-93ve@senstadtum.berlin.de oder aber auch über ein Formular der Online-Beteiligung der Senatsverwaltung.
Nachtrag Oktober 2015
Die Verordnung über die Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 1-93 VE vom 9.10.2015 wurde am 24.10.2015 im Gesetz- und Verordnungsblatt 71. Jahrgang Nr. 22, S. 380 veröffentlicht. Genehmigungen für vorbereitende Arbeiten waren schon lange Zeit zuvor erteilt worden, bei diesen Arbeiten waren erhebliche Altlasten festgestellt worden, die umfassende Bodensanierungen erforderlich machten.