Bauliche Verdichtung des „ZAH“ der Berliner Stadtmission

Bebauungsplanentwurf 1-107 zur Entwicklung des Standorts „Zentrum am Hauptbahnhof“ der Berliner Stadtmission liegt aus.

Vom 15. Juli bis 15. August 2019 liegt der Vorentwurf des Bebauungsplans 1-107 für die langfristige Entwicklung des Standorts „Zentrum am Hauptbahnhof“ der Berliner Stadtmission (Grundstücke Seydlitzstraße 20-22 und Lehrter Straße 67-69A) im Rahmen der sogenannten „frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB“ aus. Mit dem künftigen Bebauungsplan soll der im Auftrag der Stadtmission vom Büro sauerbruch hutton 2017 entwickelte und öffentlich vorgestellte Masterplan, der eine phasenweise städtebauliche Neustrukturierung verschiedener Nutzungen und deutliche Verdichtung des Gebietes vorsieht, als planungsrechtliche Sicherheit für die langfristige Entwicklung dieses Standortes der Berliner Stadtmission festgesetzt werden.

Im Wesentlichen sieht der Masterplan vor:

  • Charakteristische Durchmischung der Nutzungen mit Hotel und Tagung, Wohnen, Wohnen für Sondergruppen, Verwaltung, Dienstleistungs- und Begegnungsangebote
  • Hoher Anteil für Verwaltungen und allgemeine Angebote der Berliner Stadtmission
  • Wohnanteil von insgesamt ca. einem Drittel mit Schwerpunkt im südlichen Teil des Geländes in einem parkartigen, ruhigeren Bereich
  • Übriger Teil des Grundstücks als öffentlich zugänglicher, lebendiger und gut frequentierter Begegnungsort
  • Öffnung zum gegenüberliegenden Geschichtspark
  • Blockrandbebauung an Seydlitzstraße und Lehrter Straße mit Öffnungen
  • Gebäudehöhen mit 25m entlang der Straßen und einzelne Punkthäuser mit 36m Höhe

Im Juni 2017 war der Entwurf des vom in der Lehrter Straße ansässigen Büros „sauerbruch hutton“ erstellten Masterplans dem Stadtentwicklungsausschuss der BVV Tiergarten vorgestellt worden, nachdem zuvor Martin Zwick vom Vorstand der Berliner Stadtmission beim Betroffenenrat einen Vorbericht gegeben hatte.

Baurechtlich will der Bezirk die Umsetzung des Masterplans durch die Ausweisung des gesamten Gebietes als „Urbanes Gebiet“ regeln. „Urbane Gebiete“ dienen dem Wohnen sowie der Unterbringung von Gewerbebetrieben und sozialen, kulturellen und anderen Einrichtungen, die die Wohnnutzung nicht wesentlich stören. Der Typus „Urbanes Gebiet“ wurde im Sommer 2017 als zusätzlicher Gebietstypus zu den bisher bestehenden Typen wie Wohngebiet, Mischgebiet, Gewerbegebiet etc. im Baurecht (§6 Baunutzungsverordnung zum Baugesetzbuch) geschaffen. Die Festlegung als „Urbanes Gebiet“ ermöglicht in städtischen Lagen eine höhere bauliche Dichte und andere Nutzungsmischung, als dies mit den bisherigen Kategorien möglich war. Für sechs Teilgebiete des gesamten „urbanen Gebietes“ werden in textlichen Festsetzungen die Bauhöhen, Geschossflächenzahl, Grundflächenzahl und Nutzungsanteile z.B. für spezielle Wohnformen, Büros, Hotel, Veranstaltungen, Sakralraum, kulturelle, soziale Zwecke etc. geregelt.

Eine perspektivische Visualisierung aus dem Masterplan zeigt die langfristig beabsichtigte erhebliche Verdichtung auf das 2,35-fache der Geschossflächenzahl (GFZ) gegenüber dem Bestand. Als Zeitraum der langfristigen Perspektive werden 45 Jahre genannt.

Visualisierung der baulichen Entwicklung der Gebäude im Masterplan, © Sauerbruch Hutton Gesellschaft von Architekten

Schon von 2020 bis 2022 soll der 1. Bauabschnitt realisiert werden: nach Abriss des Bestandsgebäudes Seydlitzstraße 21 sollen ein neues Veranstaltungszentrum, darüber Büroräume der Stadtmission, und auf den oberen zwei Etagen Zwei- und Ein-Zimmer-Wohnungen entstehen, östlich angrenzend das bezirklich genutzte »Stadtteilzentrum „Bildungs-und Kulturbrücke“ Lehrter Str./Seydlitzstr.« (siehe https://lehrter-strasse-berlin.net/lokale-planungen#BerlinerStadtmission).

Visualisierung Veranstaltungs- und Kongresszentrum mit aufgesetzter Büro- und 2 Wohn-Etagen (links) und Stadtteilzentrum (rechts) von Süden gesehen. Visualisierung: © Sauerbruch Hutton Gesellschaft von Architekten

Grundlage ist der Siegerentwurf eines anonymen Architekturwettbewerbs auf Basis des Masterplan-Entwurfs, aus dem das Büro sauerbruch hutton als Sieger hervorgegangen war. Nach früheren Äußerungen von Baustadtrat Ephraim Gothe soll das Baurecht für diesen Abschnitt schon vor Verabschiedung des B-Plans durch eine Befreiungsregelung ermöglicht werden.

Beteiligungsmöglichkeiten beim laufenden förmlichen B-Plan Verfahren
(15.7. bis 15.8.2019)

Sie haben die Möglichkeit, sich an den Planungen zu beteiligen. Sie können Pläne und Entwürfe einsehen und nach Erläuterung der Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planungen Äußerungen hierzu abgeben. Die Anhörungsergebnisse werden in die weiteren Planungen einfließen.

Die Unterlagen sind im Auslegungszeitraum auch über das Internet downloadbar.

1-107 – Masterplan, PDF-Dokument (2.5 MB), Download

1-107 - Bebauungsplan (Vorentwurf), PDF-Dokument (527.8 kB), Download

1-107 – Begründung, PDF-Dokument (493.1 kB), Download

1-107 – Umweltbeitrag, PDF-Dokument (849.4 kB), Download

ergänzend: Information über die Datenverarbeitung im Bereich Bebauungsplanverfahren,PDF-Dokument (179.3 kB), Download

Ort: Bezirksamt Mitte von Berlin, Fachbereich Stadtplanung,
Müllerstraße 146, 13353 Berlin, Zimmer 167, Telefon 9018-45873

Zeit: Vom 15. Juli bis einschließlich 15. August 2019 während der Dienststunden Montag bis Mittwoch von 9 bis 15 Uhr, Donnerstag von 9 bis 18 Uhr und Freitag von 9 bis 14 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung.

Ihre Stellungnahme können Sie formlos per Post an das Bezirksamt Mitte von Berlin, Fachbereich Stadtplanung, 13341 Berlin, per E-Mail an stadtplanung@ba-mitte.berlin.de oder über das  Onlineformular auf der Website beim Bezirksamt Mitte  abgeben.


Nachtrag vom 04.11.2021
Das Bezirksamt Mitte hat in seiner Sitzung am 02.11.2021 zur Auswertung des Anhörungsergebnisses der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der frühzeitigen Behördenbeteiligung zum Entwurf des Bebauungsplans 1-107 „Berliner Stadtmission“ beschlossen, dass die Auswertung zu keinen die Grundzüge der Planung berührenden Änderungen geführt hat, und dass auf Grundlage des konkretisierten Bebauungsplanentwurfs 1-107 das Verfahren mit der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB fortgeführt werden soll.

Der BA-Beschluss BA-Vorlage 1732/2021 mitsamt der 3 dazugehörigen Anlagen sind veröffentlicht bei der Veröffentlichung der Bezirksamtsbeschlüsse:
BA-Vorlage 1732/2021 Beschluss über das Anhörungsergebnis
BA-Vorlage 1732/2021 Anlage 1 Zusammenfassung der Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
BA-Vorlage 1732/2021 Anlage 2 Zusammenfassung der Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
BA-Vorlage 1732/2021 Anlage 3 Karte mit Planzeichnung und textlichen Festsetzungen

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