Auslegung Bebauungspläne Gewerbefläche nördlich Quitzowstraße

Das Bezirksamt Mitte legt drei Bebauungsplan-Entwürfe für die Gewerbefläche zwischen Quitzowstraße 23 einschließlich Deportationsrampe als östliche Grenze und Quitzowstraße 56 als westliche Grenze aus.

  • Der Geltungsbereich des Bebauungsplans II-184 umfasst die Fläche östlich des Grundstücks Quitzowstraße 23, die Grundstücke Quitzowstraße 23-33, eine Teilfläche des ehemaligen Bahngeländes südlich der Ellen-Epstein-Straße sowie Teilflächen der Ellen-Epstein-Straße und der Quitzowstraße.
  • Der Geltungsbereich des Bebauungsplans II-185 umfasst die Grundstücke Quitzowstraße 36, 38, 40, 45-47 und 50 sowie Teile der Ellen-Epstein-Straße und der Quitzowstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit.
  • Der Geltungsbereich des Bebauungsplans II-186 umfasst die Grundstücke Quitzowstraße 51-52 und 54-56 sowie Teile der Ellen-Epstein-Straße und der Quitzowstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit.
Die Geltungsbereiche der drei B-Plan Entwürfe

Ziel der Bebauungspläne ist es, die Voraussetzungen für den Erhalt und die bestandsorientierte Weiterentwicklung der innerstädtischen Gewerbestandorte zu schaffen und Planungs­sicherheit für bestehende gewerbliche Nutzungen und Betriebe sowie für das Gebiet zukünftig Nutzende herzustellen.

Durch die Herstellung einer städtebaulichen Ordnung des Plangebietes sollen Impulse und Synergieeffekte entstehen, die zu einer nachhaltigen Sicherung des Gewerbestandortes führen. Daneben soll der im Rahmen des Integrierten Standortmanagements erzielte Kompromiss zwischen den beteiligten Firmen und der Verwaltung weitestgehend planungs­rechtlich gesichert werden.

Mit der Einschränkung des Gewerbegebietes durch den Ausschluss bestimmter gemäß § 8 BauNVO (Baunutzungsverordnung) allgemein bzw. ausnahmsweise zulässiger Nutzungen sollen die planungs­rechtlichen Voraussetzungen zur Erhöhung des Anteils an kleinteiligem, produzierendem Gewerbe und Dienstleistungen geschaffen werden. Der bestehende Einzel­handel (LIDL Markt) in der Quitzowstraße ist von diesem Ausschluss nicht betroffen. Zugleich werden so die Beeinträchtigungen für die im gemischten Gebiet befindlichen Wohngebäude südlich der Quitzowstraße reduziert und die Zentrenstruktur geschützt.

Innerhalb des Gewerbegebietes erfolgt eine flächenmäßige Festsetzung des Nutzungsmaßes. Das Nutzungsmaß wird mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 und einer Geschoss­flächen­zahl (GFZ) von 2,4 bei einer maximal zulässigen Ober­kante baulicher Anlagen von 48 m über NHN (entspricht ca. 13 m über dem Gehweg Quitzow­straße) festgesetzt. Das Gewerbe­gebiet ist innerhalb der Bau­grenzen unter Berück­sich­tigung der nachbar­schaftlichen und bauordnungs­rechtlichen Vorgaben in der vollen Tiefe überbaubar. Zur Entwicklung eines der Nutzung als Gewerbe­gebiet angemes­senen Land­schafts- und Orts­bildes und um den Umwelt- und Natur­schutz­belangen gerecht zu werden, wird die Pflanzung von Bäumen auf den Grund­stücken, Dach- und Fas­saden­begrün­ungen festgesetzt.

Der an der Ellen-Epstein-Straße befindliche Gedenkort wird in seiner der­zeitigen Ausprägung planungs­rechtlich gesichert. Das dazu­gehörige Flächen­denkmal wird nachrichtlich übernommen. (s. B-Plan ii-184)

Die Bebauungsplanentwürfe sind in der Zeit vom 19. Oktober bis einschließlich 19. November 2020 im Internet unter http://www.berlin.de/bebauungsplaene-mitte sowie der Beteiligungs­platt­form http://mein.berlin.de veröffentlicht. Darüber hinaus haben Sie nach vorheriger Termin­vereinbarung die Möglichkeit, die Unterlagen im Bezirksamt Mitte von Berlin, Stadt­entwicklungs­amt, Fach­bereich Stadt­planung, Müllerstraße 146, 13353 Berlin, 1. Etage, Zimmer 166, einzusehen. Zur Termin­ver­einbarung nutzen Sie bitte die E-Mail-Adresse stadtplanung@ba-mitte.berlin.de oder die Telefonnummern (030) 9018-45838.

Ihre Stellungnahme können Sie u. a. vor Ort, formlos per Post an das Bezirksamt Mitte von Berlin, Fachbereich Stadtplanung, 13341 Berlin, per E-Mail an stadtplanung@ba-mitte.berlin.de oder über das auf der zum jeweiligen Bebauungsplan zugehörigen auf der Website befindliche Onlineformular abgeben.


Nachtrag:
Am 4. Januar 2021 startet die Auslegung des Entwurfs des B-Plans II-187, der westlich an die obigen Bebauungsplanentwürfe angrenzt. Nachfolgend der Text aus der Bekanntmachung in der Tagespresse mitsamt der Karte des Geltungsbereichs.

Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 des Baugesetzbuchs

Kartenausschnitt mit Geltungsbereich des B-Plan Entwurfs II-187

Bebauungsplan II-187 (Geltungsbereich vgl. Kartenausschnitt)
Ziel/Zweck: Voraussetzungen Es sollen für gewerbliche die planungsrechtlichen Nutz­ungen (Gewerbegebiet) geschaffen werden. Der Bebauungsplan wird einschließlich der Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Absatz 4 des Baugesetzbuches aufgestellt.

Sie haben die Möglichkeit, sich an der Planung zu beteiligen: Sie können den Entwurf des Bebauungsplans und die zugehörige Begründung einsehen und Auskunft über die Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung verlangen. Sie haben die Möglichkeit, sich zu der Planung zu äußern. Das Anhörungsergebnis wird in die weitere Planung einfließen. Der Bebauungsplan liegt in der Zeit vom 04.01.2021 bis einschl. 04.02.2021 öffentlich aus. Bitte nutzen Sie während der COVID-19-Pandemie die Möglichkeit zur Einsichtnahme im Internet unter:
www.berlin.de/bebauungsplaene-mitte sowie die Beteiligungsplattform: mein.berlin.de.

Darüber hinaus haben Sie nach vorheriger Terminvereinbarung die Möglichkeit, die Unterlagen im Bezirksamt Mitte von Berlin, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung, Müllerstraße 146, 13353 Berlin, 1. Etage, Zimmer 166, einzusehen. Zur Terminvereinbarung nutzen Sie bitte die E-Mail-Adresse: stadtplanung@ba-mitte.berlin.de oder die Telefonnummer (030) 9018-45838.

Hinweis: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung und Berliner Datenschutzgesetz. Die Angabe Ihrer personenbezogenen Daten/E-Mail-Adresse dient ggf. der weiteren Kommunikation. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Information über die Datenverarbeitung im Bereich des Bebauungsplanverfahrens“, die mitausliegt.

Read more

"Mut und Widerstand" - Projektjahr zum 80. Todestag von Dietrich Bonhoeffer

Das vergangene Jahr 2024 wurde anlässlich des 100. Geburtstags von Selma Meerbaum-Eisinger mit vielen ganz unterschiedlichen Veranstaltungen zum Meerbaum-Jahr.  2025 schaut die evangelische Kirchengemeinde Tiergarten mit der Veranstaltungsreihe "Mut und Widerstand", was es heute heißen kann, gegenüber Rechtsextremismus und Antisemitismus Zivilcourage zu zeigen. Vorbild ist der Theologe Dietrich

By Susanne Torka